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Straßburg weist Klage gegen Deutschland ab

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Straßburg weist Klage gegen Deutschland ab

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Grundrechtsbeschwerde des Kindsmörders Magnus Gäfgen gegen Deutschland abgewiesen. Deutschland habe weder gegen das Folterverbot noch gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen, hieß es in dem Urteil am Montag in Straßburg.

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14 Kommentare

Kommentare zu Straßburg weist Klage gegen Deutschland ab

 

silbingsilbingam 05.07.08


Geht nicht, der war doch schon tot.

Alter_SackAlter_Sackam 01.07.08


Grandpa Simpsons hätte gesagt:" Wir sollten den Jungen töööööten!".

overLineoverLineam 01.07.08


Deine Rechte, ku-dobsen, hören da auf, wo Du Dir aus finanziellen Gründen keinen ausgefuchsteren Anwalt leisten kannst als Dein Prozessgegner und das ist der Grund warum auch in breiten Bevölkerungskreisen Unverständnis und Verdrossenheit diesem Staat entgegengebracht wird. Der eine "fährt ein", der andere geht kalt lächelnd durch alle Instanzen und verläßt das Gericht als freier Mann, weil sein hochbezahlter Anwalt gewisse Winkelzüge beherrschte. Das hat mit Rechtstaatlichkeit nur sehr bedingt etwas zu tun und wer das beklagt, redet nicht der Lynchjustiz das Wort.

ku-dobsonku-dobsonam 01.07.08


und gerade weil ""so einer"" diese rechte hat, hat sie jeder von uns auch wenn man da einmal anfängt rechte einzuschränken hat masn selbst auch bald keins mehr ....

achtlachtlam 01.07.08


und weil gerade " so Einer " das Recht hat, all dieses zu tun, weil es ihm in einem demokratischen Rechtsstaat zusteht, das ist sichterlich auch ein Teil der demokratieverdrossenheit, von der dieser Tage berichtet wird.

GrauwolfGrauwolfam 01.07.08


@kalmar
Auch wenn er ein junger Anwalt ist, hat er sich einen Gefallen damit getan, denn einer meiner Freunde ist Anwalt und vertritt besonders gerne so hirnrissig aussichtslose Fälle, denn er sagt immer: Leichter und schneller kann man sein Geld nicht verdienen, man muss nur den Streitwert hoch genug ansetzen.
Aus dem Streitwert berechnet sich nämlich das Anwaltshonorar....

kalmarkalmaram 30.06.08


Sein Anwalt ist ein sehr junger Dr. jur., der sich gern profilieren möchte. Inzwischen hat er aber so oft verloren, dass er gemerkt hat, dass er mit seiner Prozessiererei weder sich noch Gäfken einen Gefallen tut.

overLineoverLineam 30.06.08


Diese Ratte sitzt da, wo sie hingehört und das ist nun mal wirklich gut so ! Allerdings läßt er schon mal wieder eine Revision prüfen.....Die Frechheit dieses Früchtchens nach dieser Tat ist beeindruckend !!

GrauwolfGrauwolfam 30.06.08


Ich habe viel über den gelesen und auch einige Artikel über ihn geschrieben, incl. eines mehrfach veröffentlichten Gedichtes, und ich glaube, der ist so ein arroganter Klugscheißer, der sich darüber ärgert, dass das mit dem lösegeld nicht geklappt hat. Er hat ja auch versucht seine Geschichte meistbietend an die Presse zu verkaufen und ist damit ebenfalls kläglich gescheitert.
Ich finde es höchst bedauerlich, dass gegen ihn keine anschließende Sicherheitsverwahrung bis zum Lebenende verhängt wurde. Das anglikanische Recht hat zwar viele Nachteile und Ungerechtigkeiten, aber da wurde vor kurzem ein Kinderschänder zu 460 Jahren Gefängnis verurteilt. Das bedeutet, dass er mehrfach lebenslänglich bekam und nach Internationalem Recht nach spätestens 25 Jahren freigelassen werden muss, aber dann kommt das nächste Lebenslänglich, die Entlassung nach spätestens 25 Jahren, dann das nächste Lebenslänglich und die Entlassung nach 25 Jahren u.s.w.

husky1985husky1985am 30.06.08


ob der einspruch tatsächlich von ihm gekommen ist glaube ich nicht,da stecken die anwälte hinter die doch sowieso ans geld denken.es gin ja auch um schadenersatz in millionen höhe,bei denen die anwälte dabei ja auch gut verdient hätten.

danieladanielaam 30.06.08


Das wäre ja auch noch schöner wenn sich ein Verurteilter Straftäter wegen der Androhung von Folter schon aus dem Gefängnis lavieren könnte. Da die deutschen Gerichte ja sämtliche Aussagen die im Zusammenhang damit standen als nichtig gewertet haben ist eigentlich schon mehr als ausreichend genug.

NetstarNetstaram 30.06.08


man sollte mal über den ozean schauen und lieber dort in gefängnissen wie guatanamo über menschenrechte diskutieren...aber dort hat ja niemand ein grundgesetz..

ku-dobsonku-dobsonam 30.06.08


nur angedroht, bei einem wirklichen "übergriff" sähe das urteil etwas anders aus

boucheboucheam 30.06.08


es war doch lediglich eine androhung oder wurde er tatsächlich gequält? eine vernünftige, objektive haltung einzunehmen gegenüber einem kindsmörder würde mir besonders schwer fallen!


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