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Zehneinhalb Jahre Haft für Todesstoß vor Zug

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Zehneinhalb Jahre Haft für Todesstoß vor Zug

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Er hatte die Freundin seiner Ex-Partnerin vor einen einfahrenden Zug gestoßen, weil er ihr die Schuld an der Trennung gab. Dafür hat ihn nun das Aachener Landgericht wegen Totschlags verurteilt. Das Gericht sah die Persönlichkeit des 34-jährigen Informatikers "im Grenzbereich" und entschied nicht auf Mord.

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8 Kommentare

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Kommentare zu Zehneinhalb Jahre Haft für Todesstoß vor Zug

 

BakkaWakkaBakkaWakkaam 02.07.08


10 + 1/2 Jahre! Nicht 2! Wer lesen kann.....

Allahu_akbaAllahu_akbaam 02.07.08


Hallo.. wenn du jemanden siehst, der deine Freundin dazu angestachelt hat mit dir schluss zu machen. dann willst du ihn einfach nur verprügeln.. er hat sie halt egschubst... Die Medien implizieren, dass er das kaltblütig geplant hatte.. jedenfalls denkst du das. er hat aber sicher gesehen, gehandelt (ohne darüber nachzudenken) und gemerkt, dass es tödliche Folgen hatte.. also, was willst du von mir? DAs ist Todschlag und kein Mord.,. und darum geht es hier.

Dass das vom Täter her total unverhältnismäßig und dumm war, steht außer frage.
Ich kann so HYsterische Menschen nicht ab, die dann gleich schreieb "Hängt ihn auf! Wie konnte er nur?".
Todschlag wird nun mal anders geahndet als Mord.. Da er die Tat ja nicht geplant ahben wird..

und mit "der Täter" ist die allgemeine Täterschaft gemeint..
Ich kann es für dich auch umformen:
Und wiedermal ist ein Täter mit einem psychiologischen Gutachten einer Höchststrafe entkommen...

Sven023Sven023am 02.07.08


ob der stoß tödlich geplant war ? ja was denn sonst !!

wieso denn "wieder" mit einem psychologischen gutachten ?? wie oft ist er denn schon davon gekommen ?und warum ist das schade ??

Allahu_akbaAllahu_akbaam 01.07.08


so leid es mir tut, aber das Urteil ist nicht wirklich zu beanstanden..
Mord ist erst einmal eine Tötungsabsicht.. woher wollen wir denn urteilen, ob der Stoß tödlich geplant war? das war mehr sowas wie "Affekt"... obwohl man da auch vorsichtig sein muss... er hat ja nicht von anfang an gesagt "Heute terffe ich die und schmeiße sie vor den Zug"..

es ist schade, dass der täter wieder mit einem psychiologischen Gutachten einer Höchststrafe entkommt.. traurig..

Racer1234Racer1234am 01.07.08


@tokioh
Reine Täterjustiz, aber das ist leider schon seit Jahren so. Die Opfer dürfen - so es nicht um Mord geht, sehen, wie sie mit dem Erlebten klar kommen, während dem Täter meist psychische Probleme zugestanden werden, worauf sich dann jahrelang psychologisch um ihn gekümmert wird. So manchem Richter könnte man wünschen, selbst einmal Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden, um ihm die eigene Unfähigkeit einer gerechten Urteilsfindung aufzuzeigen.

preenpreenam 01.07.08


Er nimmt ein Menschen leben und darf nach 2 1/2 Jahren wieder das Gefägnis raus. Was ist das für eine Justiz?

zero1000zero1000am 01.07.08


Lies mal den Artikel genau - dann hast Du auch die Antwort!

tokiohtokioham 01.07.08


Nicht auf Mord? Was war das denn bitte sonst? Ein Versehen? Manchmal ist die deutsche Justiz eine absolutes Rätsel für mich, aus der Entscheidung wird doch kein Mensch schlau!


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