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Kochender Hund als Beschuldigter

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Kochender Hund als Beschuldigter

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Polizeiprotokoll: "Ob es sich letztlich bei dem Vorfall um einen misslungenen Versuch des Hundes handelte, sich das Essen von Frauchen aufzuwärmen oder andere Absichten hinter der Aktion standen, konnte bis-lang nicht ermittelt werden. Fest steht jedoch zweifelsfrei, dass der Hund nicht die Feuerwehr angerufen hat!"

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