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Verfassungsgericht verlangt Änderung des Wahlrechts

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Verfassungsgericht verlangt Änderung des Wahlrechts

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Eingestellt vonam 04.07.08in Politik via freenet-homepage.de

Anhänger der SPD rufen dazu auf, CDU zu wählen und die Anhänger der CDU fordern von ihren Anhängern, die eigene Partei nicht zu wählen. Dass dies so ist, liegt in einem Phänomen des deutschen Wahlrechts: dem negativen Stimmengewicht. Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfte dieses Paradoxon aber der Vergangenheit angehören.

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7 Kommentare

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Kommentare zu Verfassungsgericht verlangt Änderung des Wahlrechts

 

ottikleinottikleinam 04.07.08


Stimmt

zero1000zero1000am 04.07.08


Was will man eigentlich? Es wurde ein Urteil aufgehoben, das wohl nicht korrekt war! Das hat mit Populismus nichts zu tun, denn die Klage war seit 2005 anhängig. Das Verfassungsgericht ist kein Kneipenschnellgericht! Seien wir doch endlich froh, dass dies geändert worden ist. Oder soll wieder das d´Hont-Verfahren eingeführt werden?
daniela - Du bist zum Knuddeln, vielleicht klappt es ja mal mit dem Nachbarn - grins! Grüß mir die Leubnitzerstrasse, da bin ich nämlich in grauer Vorzeit geboren, aber leg noch keinen Kranz ab!

wunderwaffelwunderwaffelam 04.07.08


also bei mir geht es,versuchs nochma????

trustno1trustno1am 04.07.08


Link ist bei mir defekt

AliAliam 04.07.08


die ändern doch jede woche was,nix neues für deutschland.ich kann das nicht mehr hören.

Zerberus63743Zerberus63743am 04.07.08


Vor den Wahlen dieses Thema anzusprechen, ist eine sehr populistische Politik, der auch ein anbeblich unabhängiges Verfassungsgericht unterliegt. Von wem werden eigentlich diese Richter bezahlt und in ihr Amt gehoben? Dies könnte ja auch dazu missbraucht werden, den Rechten wieder den Wind aus den Segeln zu nehmen. Und überhaupt, rechts ist doch heute alles, fern von den Regierungsparteien oder wer eben nicht gleicher Meinung ist. Und es verwundert auch, dass ein Bundesverfassungsgericht sich erst jetzt damit beschäftigt... dass ist schon sehr seltsam und mag dann auch schon wieder gut sein. Ansonsten... egal ob die oder die... die Altparteien tun doch alle nichts. Und auch wenn deren Parteimitglieder brav zur Wahl gehen, spätestens dass keine Abstimmung zur EU-Verfassung stattfindet, sind alle entmündigt. Also wählen darf man, auch in der Partei sein, doch man darf keine andere Meinung haben und schon lange nicht dieses System hinterfragen.

danieladanielaam 04.07.08


Das da was nicht hinhaut wenn ich zur Urne gehe fällt mir jedes mal auf wenn wieder Wahl ist. Nie wird die Partei Sieger für die ich Stimme aber mein Nachbar liegt immer richtig. Das eine Stimme also nicht wie bisher angenommen immer gleichviel zählt hat uns ja jetzt das Bundesverfassungsgericht bestätigt, aber ob wir davon so bald profitieren? Ich meine die Rechnung die dem Wahlrecht zu Grunde liegt muss ja irgendwo einen Sinn ergeben was sie bisher anscheinend nicht tat. Das eine Partei trotz mehr Zweitstimmen weniger Sitze im Bundestag erhält als ohne ist zumindest von der Vorstellung her schon interessant. Die Änderung sollte möglichst bald umgesetzt werden und nicht erst zur übernächsten Wahl.


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