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Urteil: BGH lehnt Mietaufschlag für Renovierung ab

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Urteil: BGH lehnt Mietaufschlag für Renovierung ab

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Vermieter dürfen keinen Zuschlag zur Miete als Ausgleich für unwirksame Renovierungsklauseln verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden und damit die Position der Mieter gestärkt.

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4 Kommentare

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Kommentare zu Urteil: BGH lehnt Mietaufschlag für Renovierung ab

 

cesar01cesar01am 09.07.08


Kriegen doch Miete, also sehe ich nicht ein auch noch was draufzubezahlen. Gibt genug Vermieter die nichts aber auch garnichts machen.

BenjaminusBenjaminusam 09.07.08


Wäre ja noch schöner.

gewittergewitteram 09.07.08


Für die Vermieter ist das natürlich bitter, normalerweise solltenja Renovierungen kostenfrei bleiben sonst könnte man sich ja auch gleich ne Wohnung kaufen. Aber bei den gestiegenen Kosten kann man die Vermieter verstehen. Ich denke eine einmalige Beteiligung würde den Mieter zu hoch belasten. Wenn er denn finanziell beteiligt werden soll an den Kosten dann außerhalb der eigentlichen Miete und nur über einen begrenzten Zeitraum.

TriebSichInRuinTriebSichInRuinam 09.07.08


Wenn dann sollte der Mieter einmalig daran beteiligt werden aber einen Mietaufschlag halte ich bei Reparaturen die eigentlich zum Standard gehören sollten für nicht gerechtfertigt.


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