Zu der Hartz 4 Regelleistung (der Grundsicherung / ALG 2) besteht für Leistungs-Empfänger ab dem 25. Lebensjahr der Anspruch auf die Gewährung eines Zuschusses für angemessenen Wohnraum und die Übernahme der Mietkosten durch den Leistungsträger. Im Regelfall werden diese Zuschüsse zur Grundsicherung nach dem Hartz 4 Gesetzt an den direkt Mieter ausAuf x-stream.de weiterlesen