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Schlecht für Abmahnanwälte: Kosten bei Bagatelldelikten auf 100 Euro begren

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Schlecht für Abmahnanwälte: Kosten bei Bagatelldelikten auf 100 Euro begren

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Anwälte dürfen in Zukunft bei Abmahnungen von Tauschbörsenutzern nur noch maximal 100 Euro Anwaltskosten verlangen, sofern es sich um einen sogenannten Bagatelldelikt handelt.

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