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Artikel Fauler Mindestlohn Kompromiss - streit über Mindestlohn hält an -

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Fauler Mindestlohn Kompromiss - streit über Mindestlohn hält an -

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Die Auseinandersetzung über die
Ausweitung von Mindestlöhnen auf andere Branchen geht auch nach
der Einigung in der großen Koalition weiter.


Der
Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der Union,
Josef Schlarmann (CDU), sagte im «Handelsblatt»
(Donnerstag) voraus, die Beschlüsse würden Deutschland im
globalen Wettbewerb erheblich zurückwerfen. «Die
Bundesregierung hat mit ihren Mindestlohn-Plänen den Rückfall
in Planwirtschaft und Dirigismus beschlossen.»
Unionsfraktionschef Volker Kauder
(CDU) räumte ein, dass es noch Diskussionsbedarf mit dem
Wirtschaftsflügel seiner Partei gebe. Es gehe darum, ob der
Tarifvorrang noch besser abgesichert werden könne, sagte er der
«Berliner Zeitung» (Donnerstag).


Die
Bundesregierung hatte am Mittwoch nach langem Streit zwei
Gesetzentwürfe verabschiedet, mit denen Mindestlöhne in
weiteren Branchen eingeführt werden können. Für welche
neuen Branchen künftig ebenfalls Lohnuntergrenzen gelten, bleibt
aber vorerst offen.


Für die
Zeitarbeits-Branche wird es mit der Union nach Angaben des
CDU-Mittelstandspolitikers Michael Fuchs keine Mindestlohn-Regelung
geben. «Das ist mit Kanzlerin Angela Merkel
nicht verhandelbar», sagte der Vorsitzende des Parlamentskreises
Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der
«Rhein-Zeitung». In diesem Punkt seien sich
der CDU-Bundesvorstand und die Bundestagsfraktion der Union einig.
Fuchs kann sich derzeit nur eine neue Mindestlohn-Branche vorstellen:
«Bei Fleischerei-Kolonnen gibt es Auswüchse.»


Der Christliche Gewerkschaftsbund
Deutschlands (CGB), der mit den größeren Gewerkschaften des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB) konkurriert, sieht in dem Kabinettsbeschluss
einen schweren Eingriff in die Tarifautonomie. «Mit den gefundenen
Regelungen löst der Gesetzgeber den Verfassungsbruch nicht. Er sorgt
nicht dafür, dass der Tarifvorrang geschützt sein muss», hieß es in
einer Mitteilung. Die Union sei gegenüber der SPD eingeknickt. «Der CGB
wird im Zuge des parlamentarischen Verfahrens alles Mögliche tun, um
den Unsinn im Arbeitnehmerentsendegesetz herauszustreichen.»


Beim
Entsendegesetz ging es vor allem um die Frage, welcher Tarifvertrag für
allgemeinverbindlich erklärt werden kann, wenn mehrere Verträge mit
unterschiedlicher Lohnhöhe gelten. Bei konkurrierenden Tarifverträgen
kann nun einer der beiden - und zwar der mit der geringeren Tragweite -
verdrängt werden. Damit soll verhindert werden, dass eine Minderheit
die Mehrheit dominiert. «Widerstreitende Grundrechtsinteressen» müssen
dabei allerdings zu einem «schonenden Ausgleich» gebracht werden.


Die
DGB-Vize-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock kritisierte in der Oldenburger
«Nordwest-Zeitung» (Donnerstag), der Kompromiss bringe nur ganz wenigen
Branchen und ihren Beschäftigten wirkliche Fortschritte.
Minigewerkschaften und ihre Tarifverträge seien sogar bei Lohn- und
Sozialdumping praktisch geschützt. «Das macht ganz klar: Selbst bei
dringend notwendigen Nachbesserungen brauchen wir einen
flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn nicht unter 7,50 Euro.»


Fauler Mindestlohnkompromiss


Fauler Kompromiss wäre untertrieben, wenn man das Ergebnis der
Koalitionsrunde zum Mindestlohn wertet. Für mindestens zweieinhalb
Millionen Bezieher von Armutslöhnen wird sich mit Sicherheit
nichts ändern, weil die Ausdehnung des Entsendegesetzes an ihnen
vorbei geht.

Die Ausdehnung des Entsendegesetzes auf weitere Branchen
stößt auf so viele Hürden, dass kaum mit baldigen und
erst recht nicht mit wirksamen Ergebnissen gerechnet werden kann:

Die erste und schwerste Hürde ist, dass die Anwendung des
Entsendegesetzes einen geltenden Tarifvertrag voraussetzt, der
mindestens für die Hälfte der Beschäftigten gilt. Aber
in den maßgeblichen Branchen gibt es meist keinen Tarifvertrag,
häufig nicht einmal einen Arbeitgeberverband.
Die zweite Hürde betrifft die Notwendigkeit, dass es sich dabei um
bundesweite Tarifverträge handeln muss, die in Deutschland
Seltenheitswert haben. Und es gibt sie fast nie dort, wo
Armutslöhne gezahlt werden.
Und drittens ist da noch die Hürde, dass die Arbeitgeber mit dem
Verfahren einverstanden sein müssen. Sollten sich die Arbeitgeber
dem Abschluss von Mindestregelungen verweigern, etwa wie seit Jahren im
Hotel- und Gaststättengewerbe, dann ist die Anwendung des
Entsendegesetzes gescheitert.
Die vierte Hürde aber ist der Umstand, dass in den
maßgeblichen Branchen Löhne gezahlt werden, die unter dem
Existenzminimum liegen, so dass das Entsendegesetz Hungerlöhne zu
Mindestlöhnen erklären würde.
Wenn schon die Ausdehnung des Entsendegesetzes keinen Fortschritt
bringt, so fällt der Griff nach dem bisher nie angewandten Gesetz
über Mindestarbeitsbedingungen hinter die Adenauer-Zeit
zurück. Mit dem bereits 1952 verabschiedeten Gesetz könnten
Löhne durch die Bundesregierung auf dem Verordnungswege
festgesetzt werden, sofern es keine tarifvertraglichen Lösungen
gibt. Doch die Koalitionäre haben sich ohne Not an eine
Zustimmungsbereitschaft der Arbeitgeber gebunden, was vom Gesetz her
nicht zwingend ist.

Die von der Koalitionsrunde beschlossenen Maßnahmen können
von den Gewerkschaften nur als Provokation empfunden werden und die SPD
muss in einem zentralen Punkt ihrer Wahlversprechen das Scheitern
eingestehen.

Die SPD Mitglieder müssen sich verschaukelt fühlen: werden
sie offiziell doch damit losgeschickt, für einen Mindestlohn zu
werben und Unterschriften zu sammeln, während die
Parteiführung mit der CDU etwas ganz anderes beschliesst.


Quellen: DGB; DPA; Reuters; Bundesregierung


1 Kommentar

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Kommentare zu Fauler Mindestlohn Kompromiss - streit über Mindestlohn hält an -

 

andreaandreaam 21.07.08


keiner stimmt den mindestlöhnen freiwillig zu, ist doch klar, dass die kompromisse mehr als faul sind


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