Scheidungen per SMS: Musliminnen empört
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30 KommentareKommentare zu Scheidungen per SMS: Musliminnen empört
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Fazit: Es kann nicht schaden, auch andere Kulturen zu kennen- und zu verstehen ! :-D
Zero, ich bin doch Niederösterreicherin!
Was sind Gerichtsmoritaten? Ich kenn...Es liegt ein Schloß in Österreich...Die Moritat vom Frauenmörder Wurm - von unserem geliebten und leider verblichenen Georg Danzer, der Mord am Schneider, aber das kommt aus der Lüneburger Heide..
Kirchen mit maurischem Einschlag? Bei uns waren keine Mauren, auch nicht im nördlichen NÖ, verwechselst du da was? Meinst du romanisch? Da gibts einige, auch in meinem Heimatort, eine 1000 Jahre alte Wehrkirche.
Schwinge mich erst morgen vormittag in die Kiste, kann deine Antwort noch mitnehmen.
binderin, ich wünsch Dir viiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeeel Vergnügen und geistige Frische nach dem Erholungsurlaub. Mach doch mal eine Tour durch Niederösterreich, geh in Kirchen mit maurischem Einschlag und die, die Ikonen aufgehägt haben, rede mit den Priestern - (ich habe es gemacht und irrsinnig gelernt) - und besuche die Schlösser, die noch die alten Gerichtsmoritaten haben - deren Wunsch nach Wiedereinführung Du hier ab und an auch lesen kannst - grins - und nimm Teil am Feuerwehrfest in Zwettel und relaxe am Ottensteinsee, wenn es heute noch möglich ist (da hab ich in grauer Vorzeit mal gezeltet).Alles Liebe!
Die Golfstaaten kenne ich ganz gut, 5 junge Jahre meines Lebens habe ich dort, hauptsächlich in Kuwait, verbracht und es geliebt. Was du schreibst, kann ich nur bestätigen und noch darüber hinaus. Mir fallen 1000 Geschichten ein und ich bin immer auf der Suche nach Literatur, die diese andere Seite der arabischen islamischen Welt zeigt.
Testoboys, der Ausdruck gefällt mir narrisch guat!
Es gibt einige Literatur zu diesem Thema aus der Kairo-Uni, die ja führend ist. Ich habe diese leider nur in arabisch. Der Grundsatz, der auch im Koran festgelegt ist, besagt, dass es der Zweit, Dritt - etc- Frau nicht schlechter gehen darf als der Hauptfrau - oder - nett ausgedrückt - es muss allen Frauen GLEICH GUT gehen. Dieses Recht würde so einigen Fremdvögeln - ohne Konsonanten! - in unserer besseren westlichen, christlichen Welt so Einiges schrumpfen lassen. Und mit heimlich ist da überhaupt nichts, denn die Hauptfrau muss einverstanden sein mit dem Nebenteil, besonders, wenn es mit ins Haus ziehen will. Wenn nein, sind wir im Bereich des Nuschuth des Mannes, mit dem Unterschied, dass die Frau dann vor Gericht allemal besser dasteht, als ihr hobbymachoistischer Testoboy - jedenfalls in Marokko, Tunesien, Algerien, Ägypten, Jordanien, selbst in Libyen. In den Emirates mag es teilweise anders aussehen - das kann ich nicht so genau beurteilen, einfach weil ich zu wenig lange und intensiv da war. Aber hier habe ich auch erlebt, dass ein Stammesführer nur mit Mühe abzuhalten war, einen seiner Gefolgsleute öffentlich seines Überbeins zu entledigen, weil er - in unserem Sprachgebrauch - auf der falschen Düne geamselt hat - i.e. in fremden Gefilden gewildert hat.
Ne, Drummer! "Blöd" überlasse ich nicht den anderen. Das sag nur ich über mich - und in diesem Zusammenhang stimmts einfach. Macht ja auch nix! Und jetzt ziehe ich mich samt meiner geistigen Frische, (das ist doch ein Ausdruck, den man gern für alte Leute verwendet, - a bisserl gebrechlich, aber geistig
frisch - ), für ein paar Tage in mein Österreich zurück und mach mit meinen alten Kumpaninnen eine drauf!
@zero
HERVORRAGEND!
Vielleicht findest du auch noch einen link oder Buchtipp, der schön beschreibt wie die Regeln für die Zweit-, Dritt-....usw. Frauen lauten. Auch das würde einigen selbsternannten"Islamkennern" die Augen öffnen.
Manche Ehefrau, die mit heimlicher Zweitfrau des Mannes leben muß, würde vor Neid erblassen und die Geliebte, die ab und zu mal zum Essen ausgeführt wird und dann mit vor Verliebtheit schielendem Blick ein kleines Geschmeide entgegennimmt, sowieso.
@binderin:Hatten wir nicht schon mal das Thema Selbstironie? Oder wie soll ich es verstehen "ich war damals jung"? Heute ist Heute und jung sind und bleiben wir doch immer,oder? Jedenfalls deuten Deine Beiträge für mich darauf hin! Und von wegen der drei "Bs" - gegen zwei davon hätte ich nie etwas einzuwenden!? OK "böd" überlassen wir anderen.Einverstanden? Also weiter so mit jugendlichen Übermut zur Erbaunung von uns allen und für Deine eigen geistige Frische - die und das stelle ich hier gern mal fest bei Dir angenehm vorhanden ist.
Teil 3:
a) Scheidungsverbote
Das Aussprechen der Scheidungsformel dreimal nacheinander; Scheidung während eines Zornausbruchs; Scheidung des Betrunkenen; Scheidung während der Monatsregel der Frau; Scheidung zwischen zwei Monatsregeln, wenn der Mann mit seiner Frau nach Beendigung ihrer vorausgegangenen Regelblutung Geschlechtsverkehr hatte. Da sie möglicherweise Schwanger geworden sein kann, würde er die Meinung vielleicht ändern.
b) Das Recht der Frau auf Scheidung
1. Aufgrund des Ehevertrages
2. Unter Herausgabe der Brautgabe
3. Richterliche Scheidung: Dem Mann ist verboten, etwas von der Morgengabe einzubehalten, wenn er am Scheitern der Ehe schuldig ist. Da eine einseitige Scheidung der Frau nicht möglich ist, greift der Richter ein. Die Frau muß die Anklage allerdings beweisen.
Literatur:
Jusuf Al-Quaradawi, Erlaubtes und Verbotenes im Islam Marburg 1989,
Muhammed Ibn Ahmad Rassoul, Die Scheidung nach islamischem Recht 9. Aufl. Köln 1999,
Abu-Gosh, Salma, Das islamische Unterhaltsrecht nach al-Kasani Frankfurt am Main 1989
El-Bahnassawi, Salim Die Stellung der Frau im Islam München 1993
@cat:
So schlimm wars nicht, habs erst bei der Scheidung rausgefunden, hatte ich mich schon "entliebt" von dem Auslaufmodell "großer, starker Mann, Marke Abenteurer mit Herz, der sich so rührend um seine Ex und seine 3 Kinder aus erster Ehe kümmert! Und Schwiegers waren angeblich beide bei einem Autounfall gestorben.
Ich war damals jung und die 3 B's....(blond, busig, blöd)
Teil 2:
1. Scheidungsarten nach islam. Recht
a) Die widerrufliche Scheidung des Mannes ( Talag ragi )
Diese ist eine einseitige Scheidung des Mannes.
Wenn Ehestörungen auftreten, muß der Mann zunächst die drei Phasen ( siehe I. 1. a) ) durchführen. Führen diese zu keiner Lösung, darf er die Scheidung aussprechen. Dies geht nach der Formel ``Anti talig ,, ( d.h. du bist geschieden, wörtlich: du bist frei). Durch diese einfache Talag-Formel wird die Ehe nicht geschieden. Sie bewirkt eine vorläufige Trennung, die in der Regel auf drei Monate befristet ist (idda) und sich allein auf Enthaltsamkeit im Geschlechtsverkehr bezieht. Während der idda bleibt die Frau Zuhause. In dieser Zeit haben die beiden die Möglichkeit, sich miteinander zu versöhnen, ohne erneut heiraten zu müssen. Der Talag heisst deshalb widerruflich ( ragi). Nach Ablauf der idda (3 Monate Wartezeit), wenn der Mann sich von seinem Widerrufsrecht nicht Gebrauch gemacht hat, gilt die Ehe als geschieden und heisst daher unwiderruflich (bain). Eine Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft bedarf in diesem Fall eines neuen Ehevertrages.
Wenn der Ehemann aber nach der ersten Scheidung, bevor die Scheidung rechtskräftig geworden ist, sich mit der Frau versöhnt, darf er ein zweites mal die Scheidung aussprechen, wenn wieder Konflikte auftreten und die 3 Phasen ( siehe I. 1. a) ) nichts gebracht haben. Dann kommt die Zeit der idda, wobei man sich wieder versöhnen kann. Wenn dies nicht geschieht, ist die Scheidung wie bei 1. rechtskräftig und eine Wiederaufnahme der Ehe geht nur durch neuen Ehevertrag.
Wenn der Ehemann aber sich auch nach der zweiten Scheidung in der idda mit der Frau versöhnt hat, hat er noch eine Möglichkeit, die Frau zu scheiden, wenn wieder die drei Phasen (I. 1. a) ) nicht helfen. Diesmal ist die Scheidung aber rechtskräftig. Widerruf ist nicht mehr möglich. Die Wiederheirat ist nur möglich, wenn die Frau einen anderen geheiratet hat und wieder geschieden ist.
Teil 1:
Vielleicht sollte man sich mal das ganze im islamischen Scheidungsrecht anschauen. Was hier wohl von Bahrain gewchrieben wird, ist nur die halbe Wahrheit!
Maßnahmen im Falle des Nuschuth (der Auflehnung bzw. des widerrechtlichen Verhaltens) der Frau
Es gibt drei Phasen die der Ehemann durchführen muß.
1. Phase der Besinnung und der gütigen Ermahnung der Ehefrau
2. Phase des Hagr ( d.h. den Verkehr mit der Frau einstellen )
3. Phase der Hoffnungslosigkeit: Aggressivere Form, damit ist nicht das Schlagen gemeint.
Gemeint ist eine symbolisch erzieherische Maßnahme, was im Scharia als ghair mubarrih ( nicht quälend, nicht verletzend, nicht Schmerz verursachend ) definiert wurde. Brutalität und Körperverletzung werden von allen Rechtsgelehrten kategorisch abgelehnt. Unser Prophet Muhammed hat in vielen Hadithen Handgreiflichkeiten im üblichen Sinne abgelehnt.
b) Maßnahmen im Falle des Nuschuth des Mannes
1. Phase der Besinnung und der gütigen Ermahnung
2. Phase der letzten Warnung: Warnung vor der göttlichen Strafe.
3. Phase der rechtlichen Maßnahmen: Hierbei kann die Frau seine Familienangehörigen benachrichtigen. Wenn sie nicht helfen können, kann sie das Gericht verständigen. Der Richter wird zunächst versuchen, den Mann zum richtigen Verhalten zu ermahnen. Nach Ablauf einer angemessenen Frist verhängt er über ihn eine Strafe z.B. Geldstrafe, körperliche Züchtigung oder Haft. Nach der malikitischen Schule kann der Richter die Frau dazu ermächtigen, sich ihrem Mann zu verweigern.
Liebe Muslimas,seht es doch als Chance wenn ihr so eine SMS bekommt.Befreit von einer zwangssverheirateten 0, wo der Albtraum schon in der Hochzeitsnacht begann.Ständig bevormundet von einem Mann der nicht liebenswert ist,und von einer Schwiegermutter die ständig an euch rumnörgelt wenn ihr am Herd steht.Macht euch frei wenn ihr verschleiert an den Strand geht,und die Männer sehnsüchtig den Bikini Damen hinterher sehen.Nehmt endlich euer Leben selber in die Hand.Der liebe Gott hat nicht gewollt das ihr deswegen als Schlampen werden genannt.
Schrecklich, Binderin. War eine Schwiegermutter schon beerdigt oder hast du die Höchststrafe ( zwei Schwiegertiger ) auskosten müssen?
Mein lieber Drummer,
deine Aufzählung gehört NICHT zu diesem Kulturkreis, sowie verhungerte Babys in Kühltruhen, Töchter in Kellern, Menschen im Mittelmeer ersaufen lassen, den Nachbar wegen Rasenmähen zur falschen Zeit anzeigen, saublöde Kommentare in verstümmeltem Deutsch einiger Webnewser NICHT zum abendländischen Kulturkreis gehört.
Ich verstehe schon was du sagen willst, doch die Hetze, die hier manchmal betrieben wird trägt nicht zur Entspannung zwischen beiden Kulturkreisen bei.
Da du mit "Beschneidung" wahrscheinlich die Genitalverstümmelung bei Frauen meinst, bitte ich dich, dieses auch so zu sagen. Beschneidung gehört euch Männern wenn euer Häutchen kosmetisch, medizinisch oder rituell wegschnipselt wird, was eurer Lust keine Einschränkung bereitet.
Ende der Belehrung
Hallo Hds, schon so lustig heut morgen? Alles eine Frage der Mitgift !
Und, ein kleines Geheimnis meiner bewegten Vergangenheit: Bigamie hab ich schon im zarten Alter von 23 Jahren hinter mich gebracht...nicht mit einem Moslem, sondern einem aufrechten Bürger des British Empires und Huldiger der Church of England.
Hallo binderin,ich liebe deine Artikel,ich liebe deine Artikel,ich liebe deine Artikel.Sind wir jetzt verheiratet??
Moderne Technik und finstere Glaubensregeln vertragen sich bestens bei vielen Muslimen.
Ud dies nicht nur bei denen. In einem chip kann mehr "Verstand" stecken als mancher Männerkopf
bieten hat.
doch nicht alle man.........
Richtig, dann wäre es gerecht.
An Andreas: So hat jeder seine eigenen Probleme. Für Dich ist halt wichtig, dass Du zahlen musst, weil Dich eine Frau gelinkt hat. Persönliches Pech und Doofheit, wie Du ja schon selbst geschrieben hast. Aber diese SMS-Sache hat mit Deinen Problem nix zu tun, oder?!
Kukuck!