BVG watscht Antiraucherlobby ab
Tweet
Auf rauchen-bayern.de weiterlesen
10 KommentareÄhnliche Beiträge aus den Themenbereichen: Rauchverbot, Politische news, Klage, Grundgesetz, BVG, Bundesverfassungsgericht
Kommentare zu BVG watscht Antiraucherlobby ab
Um Kommentare zu schreiben musst du eingeloggt sein. Anmelden
Noch kein Profil bei Webnews? Jetzt registrieren
Aber Aranitalein, du lässt keine Gelegenheit aus, dich immer wieder vollends lächerlich zu machen. Das BVerfG ist sehr wohl in seinem Urteil aud die Schädlichkeit des Passivrauchens eingegangen, sehr genau sogar.
.....Hiernach durften sich die Landesgesetzgeber auf die zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen stützen, nach denen mit dem Passivrauchen schwerwiegende gesundheitliche Risiken verbunden sind (vgl. etwa Radon/No-wak, Passivrauchen - aktueller Stand des Wissens, Deutsche Medizinische Wochenschrift, 2004, S. 157 ff.).
.....
So veröffentlichte das Deutsche Krebsforschungszentrum in Zusammenarbeit mit dem Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin der Universität Münster und dem Hygiene-Institut des Universitätsklinikums Heidelberg im Jahre 2005 erstmals Zahlen für die durch Passivrauchen erhöhte Sterblichkeit der nicht rauchenden Bevölkerung in Deutschland aufgrund von Lungenkrebs, chronisch-obstruktiven Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und plötzlichem Kindstod. Nach dieser als konservativ eingeschätzten Berechnung versterben in Deutschland jährlich über 3.300 Nichtraucher an den Folgen des Passivrauchens. Bestätigt werden diese Gefahren durch die Einschätzung, wonach Passivrauchen weltweit die drittwichtigste vermeidbare Todesursache darstellen soll (vgl. Raupach/Radon/Nowak/Andreas, Passivrauchen: Gesundheitliche Folgen, Effekte einer Expositionskarenz und Präventionsaspekte, Pneumologie 2008, S. 44).......
Es gibt keine Passivrauchlüge außer der Tatsache, dass die Tabakmafia jahrzehntelang die Schädlichkeit des Passivrauchens vertuschen wollte.
Du irrst: Darum ging es doch.
1. Das BVerfG reklamiert für sich insofern eine eingeschränkte Prüfungskompetenz. Daß der Gesetzgeber Passivrauchen für gefährlich hält, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Geschichte ist gegessen. VBen, die darauf gestützt wären, es gäbe die über 3300 Toten nicht, werden nicht einmal mehr zur Entscheidung angenommen werden.
2. Diese nicht zu beanstandende Annahme der Gefährlichkeit ist der legitimierende Grund für Rauchverbote - sogar für totale Rauchverbote.
Schade, gell? :-)
Das Urteil ging auch nicht, wie ich bereits schrieb, um die Passivrauchlüge. Keine Angst, das kommt auch noch.
Und jetzt dachte ich fast für eine Sekunde, mit Antiraucher sei eine sachliche Diskussion möglich.
Ja, genau. Deshalb hat der Präsident auch die Zahl von über 3.300 Toten ("bei vorsichtiger Schätzung") genannt und erläutert, daß aus eben diesem Grund der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht gehindert ist, dem Gesundheitsschutz den Vorrang einzuräumen.
Hast Du vielleicht eine Deiner "Peitsch mich"-Sendungen gesehen statt der Urteilsverkündung?
Im Verliererforum (Du weißt schon: Das braune Forum von Deutschlands führender Vereinigung für Unterschichtler, Vollproleten und Prekarier, aka "Netzwerk Rauchen") sind ja inzwischen auch sehr viele dieser richtigen Auffassung: Eine Schlacht gewonnen, den Krieg verloren.
Mieser Tag für Euch. Aber letztlich gibt es für Raucher nur miese Tage.
:-)))))))))
Antiraucher, ich kenne kein "Verliererforum", also kann ich dort auch keine Freund haben.
Was das Urteil betrifft, so hat es ausschließlich die 3 Fälle entschieden und wird die weiteren Fälle demnächst entscheiden. Bei keinem einzigen dieser Klagen ging es um die Passivrauchlüge bzw. die falschen Voraussetzungen, die den Rauchverboten zu Grunde liegen, sondern nur darum, dass die kleinen Kneipen benachteiligt sind.
Sollte es ein totales Rauchverbot geben, wird es Klagen wegen der falschen Voraussetzungen (Passivrauchlüge) geben und dann muss sich das Gericht mit entsprechenden Gutachten befassen, was es jetzt nicht getan hat.
Es sei dir unbenommen, dass du das Urteil als Sieg für deine Sache feierst, ich bin überzeugt davon dass der Verbotswahn dadurch erst einmal gebremst wurde und sehe das Urteil als Sieg gegen die Gängelung und Ungleichbehandlung. Alles andere, was in der Zukunft liegt, wird man sehen, auch ob es ein totales Rauchverbot, gegen das man dann klagen kann, geben wird oder nicht.
Übrigens, Aranita, Deine Freunde aus dem Verliererforum sind klüger als Du: Dort setzt sich gerade die Erkenntnis durch, daß das Urteil für Euch eine Niederlage bedeutet. Genauso ist es. Ihr werdet Euch sehr bald wünschen, diese Verfassungsbeschwerden wären nie erhoben worden!
Ich habe vorher lediglich gesagt, wenn das BVerfG die Verbote nicht hält, wird es die EU richten. Und verfassungswidrig sind die Verbote nicht wegen der Verbote, sondern wegen der Ausnahmen. Aber das verstehst Du nicht.
Lustig übrigens, daß die "über 3300 Passivrauchtoten" nun auch vom BVerfG ausdrücklich als "eher konservative Schätzung" bezeichnet worden sind. Über dieses Argument werdet Ihr nie wieder hinwegkommen.
Warte es ab - der heutige Tag ist der Anfang vom vollständigen Ende des Rauchens in Gaststätten in Deutschland.
Ich sagte bereits vorher, als du ständig behauptet hast, dass das BVG die Rauchverbote für verfassungsmäßig halten wird, lass uns abwarten. Jetzt hat das BVG die Rauchverbote teilweise als verfassungswidrig bezeichnet und jetzt liest du schon wieder im Kaffeesatz. Und auch hier sage ich: Wir werden sehen was passieren wird. Für den Moment ist das Urteil ein riesen Erfolg für alle Menschen, die sich den grassierenden Verbotswahn nicht weiter bieten lassen wollen.
Na, dann warte mal ab, was jetzt passiert: Ein ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten ist nach der Entscheidung nämlich möglich - das Problem war die Zulässigkeit von Raucherräumen und Ausnahmeregelungen. Wollen wir wetten, wie lange es dauert, bis das totale Rauchverbot da ist?
Aber feiert mal schön - Ihr habt heute ein klassisches Eigentor geschossen!
Auf die deutschen Verfassungsrichter ist noch Verlass. Sie haben die Antiraucherlobby in ihre Schranken gewiesen und die Rauchverbote in Teilen verfassungswidrig erklärt. Damit ist ein großer Schritt gegen Gängelung und Verbotswahn in Deutschland geschehen.