Karlsruhe (AFP) — In kleinen Kneipen in Berlin und Baden-Württemberg darf ab sofort wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht stufte die entsprechenden Regelungen in den Nichtraucherschutzgesetzen der beiden Länder in Karlsruhe als verfassungswidrig ein. Ebenso erfolgreich war die Verfassungsbeschwerde von Diskotheken-Betreibern aus BadeAuf google.com weiterlesen