Mehr Schutz vor Telefonterror
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Kommentare zu Mehr Schutz vor Telefonterror
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..Gesetzgeber (RA) , damit die Kollegen RA nicht am Hungertuch nagen müssen ,-)
Reine Augenwischerei und Dummschwätzertum !! Ein geschlossener Vertrag erfordert ein Schriftstück mit den Unterschriften b e i d e r Vertragspartner !! So einfach könnte es gehen und so einfach und juristisch sauber war es auch einst ! . ....und nicht so ein Wischiwaschi wie heute, man dürfte und sollte und müßte ggf. schriftl. Widerspruch einlegen. Der doofe Verbraucher muß nach wie vor, wenn er sich über den Tisch gezogen fühlt, zum Anwalt und das kostet zunächst mal., siehe GEZ ! Man erhält irgendwelche Pampflete mit der normalen Post und darf die dann nicht entsorgen, sondern muß schriftl. reagieren und sich rechtfertigen ! Einfach alles nur noch krank ! Warum einfach und bürgerfreundlich, wenn es auch umständlich geht ?
mach ich immer. ich schließe keine geschäfte per telefon ab. mir scheißegal ob die da was verbessern wollen. erstens weiss ich nicht, wo die immer meine telefonnummer herhaben. das ist schonmal die erste frechheit. zweitens labern die oftmals eine scheisse am telefon, wo man den ersten satz vergessen hat wenn er den dritten beginnt. drittens. nein danke und auflegen. richtig.
Nix mit Gesetzen: AUFLEGEN !!