Oberstaatsanwältin kritisiert Abmahnungen gegen Filesharer
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Kommentare zu Oberstaatsanwältin kritisiert Abmahnungen gegen Filesharer
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Niemanden wird gezwungen sein Angebote ins Netz zu stellen und wenn er es macht ist es seine Problem.
Die technische Möglichkeit einen Download zu verhindern ,oder einzuschränken gibt es.
Haben die was mit Filesharing zu tun? Darum geht's bei mir.
Alter Sack, bist Du vielleicht Opfer der Schmidtleins und des "Tankwartes" geworden? ;O)
Die sind ja auch so ein Spezialisten-Team.
Sehr gut! Die Abmahnwut muss eingedämmt werden. Man lebt ja schon in Angst, dass die Kinder - möglicherweise sogar unbewusst - irgendwo eine Musikdatei laden und das zu unverhältnismäßigen Kosten führt.
Es kann nicht sein, dass ein ganzer Industriezweig das Rechtssystem missbraucht, um ihr eigenes Geschäftsmodell zu retten. Da sollten die sich mal selbst etwas rechtlich sauberes einfallen lassen.
"Die erwähnte Rechnung geht davon aus, dass sich der Nutzer alle heruntergeladenen Dateien auch gekauft hätte und folglich wirtschaftlichen Schaden verursacht hat. Es handelt sich jedoch um einen virtuellen Schaden", sagte die Oberstaatsanwältin.
Allerdings, ich kann mir nicht vorstellen dass sich jeder das kauft was er "umsonst" runterlädt, weil dann hätt man sich es ja auch kaufen können. Wenn man was "geschenkt" bekommt, nimmt man es ja wohl auch wenn man es nicht unbedingt will.
Hoffentlich bleiben die Staatsanwälte und in Zukunft die Richter bei diesem Kurs und werden nicht durch Druck aus der Politik, da sitzen genug Lobbyisten der Musikindustrie, wieder umgestimmt.
Ne,ne, die Staatsanwaltschaften wehren sich schon seit gut einem dreiviertel Jahr, die Erfüllungsgehilfen solch dubioser Abmahnkanzleie zu sein. Bin selbst betroffen und verfolge die ganze Sache schon über ein Jahr. Da laufen doch jedes Jahr tausende Strafanzeigen wegen diesem Kram bei denen auf. Pro ermittelte IP bekommt der Provider für diese Auskunft dann auch noch so ungefähr 40-50 Euro aus Steuergeldern. Die Verfahren werden von den Staatsanwälten in den meisten Fällen, zumeist geht's doch nur um eine Datei, wegen Geringfügigkeit eingestellt. Aber die Abmahner haben dann deinen Namen und deine Adresse und können dich abmahnen. Am Anfang geht's immer so um 200-300 Euro, die sie von dir haben wollen. Wenn du nicht mitspielst werden daraus ganz schnell 1000-1500 und immer wird mit gerichtlichen Schritten gedroht. Passieren tut das aber in der regel nicht, weil ein Urteil zugunsten des Filesharers das schöne Geschäftsmodell Abmahnung zum Scheitern bringen würde.
Ne Staatsanwaltschaft des Merkel-Regims für das Volk? Das war wohl ein Ausrutscher. Eigentlich lautet doch der Auftrag: Unterjochen wo und wie es möglich ist. Die eingesetzten Mittel spielen da keine Rolle! Spätestens die Richter werden die Notbremse ziehen, die sind Regime treu!
Seit wann das? Vorgesehen ist, dass die Ermittlung der IP-Adresse über eine richterliche Entscheidung zu erfolgen hat. Also nix mit gleich zum Provider rennen. Und wenn jetzt schon die Staatsanwaltschaften bei dieser ganzen Abmahnsauerei nicht mehr mitspielen, werden entsprechende Richter vielleicht auch nur noch in wirklich schweren Fällen einer Ermittlung zustimmen. Wurde jedenfalls höchste Zeit, dass dem Abmahngeschäft ein Ende gesetzt wird.
Ich share nicht File ^^ Ich weiß auch nicht ob Leute echt noch p2p Software nutzen. wer das macht sollte sich des risikos schon bewußt sein. Es gibt ja auch Alternativen dazu ;)
Die Musikindustrie hat ja inzwischen auch einen neuen Industriezweig gegründet, die Abmahnindustrie. Die Gerichte wurden ja mit Klagen der Rechteinhaber überschüttet nur um an die IP der Nutzer zu gelangen und sie dann abmahnen zu können. Ab September können sich ja die Abmahnspezialisten freuen, dann können sie direkt beim Provider nachfragen um an die Adresse der User zu kommen. Für mich ein klarer Rückschritt in Bezug auf den Datenschutz.
Schön wenn auch mal jemand der mir Juristerei zu tun hat einsieht das die meisten der erwischten Filesharer nur Opfer der Musikindustrie sind. nicht das sie wie beim Schwarzfahren 40€ oder auch 60€ Strafe zahlen müssten, nein da kommen dann hunderte wenn nicht gar tausende Euros an Abmahngebühren zusammen.