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Weniger Geld für die Ex

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Weniger Geld für die Ex

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Der Bundesgerichtshof hat die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehegatten deutlich geschwächt. Der Anspruch eines neuen Ehepartners kann nun Vorrang vor den Forderungen der Ex-Frau oder des Ex-Mannes haben - selbst dann, wenn die frühere Ehe Jahrzehnte gedauert hat.

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5 Kommentare

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Kommentare zu Weniger Geld für die Ex

 

andreas123andreas123am 01.08.08


..die Falsche zu Popen, war schon immer etwas teuer

overLineoverLineam 01.08.08


Da bestand ja wohl auch dringenster Handlungsbedarf ! Lange genug konnte sich die Geschiedene mit ihrem neuen Lover vom Ex aushalten lassen - tolle Gesetze haben wir hier, nun wird hier endlich nachgebessert !

hazukihazukiam 01.08.08


Das klingt ja mal ganz interessant, mal sehen wie sich das entwickelt.

SchweinsgaloppSchweinsgaloppam 01.08.08


Ob sich da ein neuer Trend entwickelt? Ich wäre vorsichtig mit Vermutungen in die Richtung. Aber wie schauts mit Frauen aus die ihre Männer verlassen haben? Muss der Mann da bis an sein Lebensende blechen?

gandalfgandalfam 01.08.08


Ich kenne da Leute, die regen sich schon seit Jahren drüber auf, dass sie für ihre Verflossene noch blechen müssen obwohl sie glücklich mit einer neuen Partnerin zusammenleben. Wenn das Urteil grundsatzlegend ist könnte das ja eine Wendung bei dem Thema sein.


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