Die Situation von Kindern und Jugendlichen die sich in einer Bedarfsgemeinschaft mit Hartz IV-Bezug befinden hat sich seit Einführung des Arbeitslosengeldes verschlechtert. Im davor geltenden BSHG war vorgesehen, dass der Bedarf der durch den Besuch der Schule entstand als zusätzliche Einmalhilfe beantragt werden konnte. Viele Jobcenter lehnen diesAuf ausgehartzt.de weiterlesen