(nachdenkenseiten) Die Entscheidung des Parteigerichts ist juristisch korrekt, denn Clement hat parteischädigend gehandelt. Der Spruch der NRW-Landesschiedskommission ist sachlich richtig, denn Clement hat schon seit langem der Partei nur geschadet. Die Entscheidung ist dennoch verheerend für die SPD, weil mit der zu erwartenden Solidarisierung mitAuf nachdenkseiten.de weiterlesen