Verbraucher sollten in Zukunft mehr verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Gerichte die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) auf ihre einzelnen Klauseln hin überprüfen müssen, wenn sie in Verträgen mit privaten Bauherren verwendet werden.Auf immobilienscout24.de weiterlesen