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Der BGH stärkt die Rechte privater Bauherren

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Der BGH stärkt die Rechte privater Bauherren

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Eingestellt vonam 11.08.08in Wirtschaft via immobilienscout24.de

Verbraucher sollten in Zukunft mehr verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Gerichte die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) auf ihre einzelnen Klauseln hin überprüfen müssen, wenn sie in Verträgen mit privaten Bauherren verwendet werden.

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