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Sonderrechte für Moslems - Das Ende des Sargzwangs auf dem Friedhof

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Sonderrechte für Moslems - Das Ende des Sargzwangs auf dem Friedhof

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Niemand kann einen Menschen einfach so irgendwo auf einem Acker beerdigen.
Und es gibt einen Sarg- oder Urnenzwang.
Menschen dürfen nicht einfach so in der Erde verscharrt werden.

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2 Kommentare

Kommentare zu Sonderrechte für Moslems - Das Ende des Sargzwangs auf dem Friedhof

 

TäterTäteram 18.08.08


Ach , ich hab meinen Hamster auch einfach im Garten verscharrt.

binderinbinderinam 15.08.08


Ich sehe das Problem nicht und gleichzeitig muß ich schmunzeln:
Ich habe ein bißchen im internet recherchiert wie es so aussieht mit den Bestattungsverordnungen. Ausnahmen waren bis jetzt nur für Bischöfe und Ordensträger zulässig und jetzt halt auch für Moslems.

Ach ja, und wenn das Wiener Blut ins Stocken kommt und man kommt aus einer "wichtigen" Familie darf man natürlich auch eine Privatbegräbisstätte im Schrebergartl haben


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