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Illegale Downloads nur noch in gewerbsmäßigen Fällen verfolgt

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Illegale Downloads nur noch in gewerbsmäßigen Fällen verfolgt

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Auch die Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg sind dazu übergegangen, File-Sharer wegen der im Internet begangenen Urheberrechtsverletzungen nur noch dann strafrechtlich zu verfolgen, wenn sie in besonders großem Ausmaß, nämlich gewerbsmäßig tätig werden. Anwälten dürfte es daher in Zukunft immer schwerer fallen, die IP-Adressen herauszufinden

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2 Kommentare

Kommentare zu Illegale Downloads nur noch in gewerbsmäßigen Fällen verfolgt

 

RAVogelbacherRAVogelbacheram 18.08.08


Das ist natürlich richtig; illegale downloads sind und bleiben strafbar. Der Artikel soll auch nicht das Gegenteil zum Ausdruck bringen. An der Art und Weise der "Kontrollen" ändert sich durch die neue Haltung der Staatsanwaltschaften jedoch einiges. "Kontrollen" fanden bislang i.d.R. nicht wegen des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung statt, sondern sozusagen auf Zuruf der entsprechenden Industrie, weil die nur so an die Daten kommt, die sie zur Geltendmachung zivielrechtlicher Ansprüche benötigt. Die Flut von Verfahren bedeutete für die Staatsanwälte jedoch schlicht zu viel Arbeits- und Geldaufwand. In Karlsruhe z.B. 93.000 € im Jahr 2007 für Überweisungen durch die Staatsanwaltschaft an die Provider. Die Menge der Verfahren musste daher dringend reduziert werden und so wird es auch bleiben. Selbstverständlich ist es immer eine Frage des Einzelfalles, ob gewerbsmäßiges Handeln vorliegt oder nicht und die Grenzen werden erst im Laufe der Zeit herausgearbeitet werden. Der Artikel sollte also nicht als Massenaufruf zum illegalen downloaden missverstanden werden.

123okay123okayam 18.08.08


Man sollte jetzt auf keinen Fall den Fehler begehen, zu meinen, dass illegales downloaden jetzt auf einmal nicht mehr strafbar ist. Wahrscheinlich ändert sich an der Art und Weise der Kontrollen, ohnehin nichts...


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