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Leiter eines Jobcenters angeklagt: Not ausgenutzt

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Leiter eines Jobcenters angeklagt: Not ausgenutzt

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In einem Heim wurden vierzig 1-Euro-Jobber wie reguläre Arbeitskräfte eingesetzt. Gegen den Leiter des Jobcenters ist Anklage erhoben worden. Laut Staatsanwaltschaft hätten die Jobs nicht bewilligt werden dürfen.

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7 Kommentare

Kommentare zu Leiter eines Jobcenters angeklagt: Not ausgenutzt

 

promptpromptam 25.08.08


Das ist nur die Spitze eines riesigen Eisberges........

Der_ThorDer_Thoram 24.08.08


zocker22: Was soll dabei rauskommen? GARNICHTS!!!! Es wird genauso weitergehen, wie die ganze Zeit...

JoJo57JoJo57am 24.08.08


Wenn mir einer nach 36 Arbeitsjahren sagt ich müsste Pünktlichkeit, Verlässlichkeit, und Durchsetzungsfähigkeit lernen dem würde ich mit dem nackten A... ins Gesicht springen.

AliAliam 24.08.08


was ist nur aus deutschland geworden????

zocker22zocker22am 24.08.08


ja da stimme ich euch zu.bin gespannt was jetzt dabei raus kommt.

uhurlebauhurlebaam 24.08.08


solche schwein**** der versucht alles schön zureden udn die arbeitslose schlecht darzustellen,ist klar was den sonst???

ich hoffe die müssen dafür zahlen,kann doch nciht angehen das die für ein euro arbeiten.

Der_ThorDer_Thoram 24.08.08


Dieser "1-Euro-Job"-Kram ist doch nur eine Möglichkeit, dass Firmen Geld auf Steuerzahlerkosten sparen können. Wenn jemand arbeitet, hat er auch das entsprechende Gehalt verdient. Wenn Firmen Leistung haben wollen, sollen sie dafür bezahlen. Anders funktioniert das System nicht.
Das dieser Jobcenter-Leiter "zufällig" noch zu dem Heim gehört, ist schon Hammerhart.

Interessant die Aussage des Anwalts:
Zitat: "Die 1-Euro-Jobber seien deshalb in den normalen Arbeitsablauf integriert worden, weil sie so Schlüsselqualifikationen wie Pünktlichkeit, Verlässlichkeit und Durchsetzungsfähigkeit hätten lernen können."

Alles klar. Damit hat dieser Rechtsverdreher die Behauptung aufgestellt, dass alle Arbeitslosen unpünktlich, unzuverlässig sind und keine Durchsetzungskraft besitzen.
Ja, nee, is klar Atze...


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