Berliner Polizist soll Kinder geschändet haben
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Kommentare zu Berliner Polizist soll Kinder geschändet haben
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Noch gilt hier das Unschuldsprinzip. Als unschuldig gilt, wer nicht rechtskräftig verurteilt ist ! In den USA sind die Medien verpflichtet, im Falle des Falles an gleicher Stelle ihres Berichte den Widerruf mit gleicher Zeilenzahl , ggf. fettgedruckt, abzudrucken. Hier gibt´s eine fette Überschrift im Interesse einer fetten Auflage auf der Titelseite und einen evtl. notwendigen Widerruf 2 Wochen später, 3-Zeiler, Seite 8 unten links , unter Vermischtes. Auflage stimmt , ein Leben zerstört aber man muß in den verträumten Redaktionsbüros halt Prioritäten setzen.....
Schuldig ist er erst wenn ihm alles bewiesen wurde und er verurteilt ist...riecht wirklich nur danach, einen unangenehmen Polizist aus dem Verkehr zu ziehen... Hauptsache den Namen genannt und dadurch das Leben versaut bekommen, auch wenn er Unschuldig ist, den Ruf bekommst er nicht mehr los...
Es gibt genug Beispiele dafür, dass eine solche Behauptung, auch wenn sie nicht bewiesen werden kann, ein Leben komplett ruinieren kann. Den wer will schon mit einem potentiellen Pädophilen etwas zu tun haben?
Grundsätzlich bin ich zwar dafür, dass solche Leute bei Namen genannt werden, doch allein der Verdacht sollte dafür nicht ausreichen.
Die Polizei, dein Freund und Helfer. Schwarze Schafe gibt leider überall..