Vorsteuerabzug für Firmenwagen wird halbiert
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Geschäftsreisende mit Firmen-Fahrzeug: Nur noch 50% Vorsteuerabzug für privat genutzte Firmenwagen. Unternehmer, die ein Kraftfahrzeug sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke nutzen, müssen sich mit dem Jahreswechsel auf eine neue Regelung einstellen:
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