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Kosten bei Abmahnungen von Privatleuten auf 100 Euro limitiert.

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Kosten bei Abmahnungen von Privatleuten auf 100 Euro limitiert.

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Am 1. September 2008 trat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie in Kraft. U.a. sind künftig bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die erste Abmahnung auf 100 Euro limitiert.

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1 Kommentar

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Kommentare zu Kosten bei Abmahnungen von Privatleuten auf 100 Euro limitiert.

 

rastafarirastafariam 12.09.08


Kenn mich in der Rechtslage zwar nicht so aus, aber denke das ist schon ne gute Entscheidung, da ein Limit zu setzen.


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