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«Toter» muss ins Gefängnis

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«Toter» muss ins Gefängnis

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Das gab es noch nie: Ein rückfälliger Blaufahrer hat sich kurz vor seinem Prozess als «gestorben» gemeldet. Jetzt hat das Gericht den spurlos verschwundenen Finanzberater - tot oder lebendig - zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

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1 Kommentar

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Kommentare zu «Toter» muss ins Gefängnis

 

LadyInRedLadyInRedam 08.10.08


Ob er der Post selbst mitgeteilt hat, dass er verstorben ist und der Brief so zurückgeschickt werden soll? :>


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