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Kein Sakrileg: Kirchensteuer und Abgeltungsteuer

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Kein Sakrileg: Kirchensteuer und Abgeltungsteuer

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Die Kirchensteuer wird wie die Abgeltungsteuer und der Solidaritätszuschlag ­direkt von der Depotbank abgeführt. Voraussetzung ist, dass der Kapitalanleger den Abzug der Kirchensteuer bei der Bank beantragt hat. Aber es gibt Gestaltungsmöglichkeiten. Alles weitere unter: www.abgeltungsteuer.de

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2 Kommentare

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Kommentare zu Kein Sakrileg: Kirchensteuer und Abgeltungsteuer

 

Susi23Susi23am 09.10.08


Wahrscheinlich gehört die Webseite auch noch dir :D

Erwin_HuberErwin_Huberam 09.10.08


sehr nützliche Artikel auf der Website www.abgeltungsteuer.de
S. Feininger


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