In England und Wales gelten Kinder ab zehn Jahren als strafmündig, in Schottland liegt die Grenze bei acht Jahren. In den übrigen europäischen Ländern ist die Strafmündigkeit bei durchschnittlich 14 bis 16 Jahren angesetzt. Hammarberg zeigte sich außerdem besorgt über die hohe Zahl minderjähriger Häftlinge in Großbritannien und über die hohe RückfaAuf derstandard.at weiterlesen