2.12

Fall Nattenheim: Behörden nehmen Ermittlungen auf

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Fall Nattenheim: Behörden nehmen Ermittlungen auf

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Eingestellt von
leser
am 21.10.08in Unterhaltung via volksfreund.de

Nachdem ein Nattenheimer Bürger Anzeige erstattet hat, weil ein amerikanischer Kampfjet vor rund einer Woche über seinem Dorf ungewöhnliche Manöver geflogen war – Augenzeugen sprachen von...

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8 Kommentare

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Kommentare zu Fall Nattenheim: Behörden nehmen Ermittlungen auf

 

HanniHanniam 22.10.08via Trierischer Volksfreund


Aus Nattenheim hört man die Tage, dass derjenige, der den Flug der F-16 im Video festgehalten hat und dem TV übermittelt hat, nächstes Jahr bei den Kommunalwahlen sich als Kandidat für das Amt des Ortsbürgermeisters bewerben will.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt...

Hanni

MuttiMuttiam 21.10.08via Trierischer Volksfreund


§ 261 StPO " In dubio pro reo" Oder hat ein Nattenheimer ein Maßband gehalten um die Höhe zubelegen? ;)Ich hoffe,das der Staatsanwalt gefallen an der Strafsache findet und evt auch den Tatvorwurf der falschen Verdächtigung prüft.

AussenstehenderAussenstehenderam 21.10.08via Trierischer Volksfreund


Naja. Es gibt durchaus legitimes in Anspruch nehmen demokratischer Rechte und es gibt ÄRGERLICHES Querulantentum auf Kosten der Allgemeinheit.

asdfghasdfgham 21.10.08via Trierischer Volksfreund


Auch wenn das nichts direkt mit dem Inhalt der Anzeige bzw. des Themas zu tun hat: Diese omnipräsente 'Empörung' über die "Verschwendung von Steuergeldern", die immer wieder auftritt, sobald jemand von seinen demokratischen Rechten Gebrauch macht, zeugt von einem .. sagen wir: seltsamen Demokratieverständnis. Das sind Peanuts im Vergleich zu den Summen, die jedes Jahr an anderen Stellen rausgeschmissen werden, ohne dass sich viele Menschen aufregen (weil sie es nicht wissen). Lasst den Leuten doch Ihre Rechte. Es fordert ja auch niemand, dass Wählern missliebiger Parteien das Wahlrecht entzogen wird.. So und jetzt zurück zum Thema.. ;)

AussenstehenderAussenstehenderam 21.10.08via Trierischer Volksfreund


@ Leser: LEIDER muss bei einer Strafanzeige höchstens der Beschuldigte im Falle einer Verurteilung die Kosten des Verfahrens übernehmen. Ansonsten bleiben sie beim Steuerzahler. Ankläger ist ja der Staat und nicht der Anzeigeerstatter. Deshalb gäbe es auch noch die Möglichkeit, den Dorfschwank wegen Mangel an öffentlichem Verfolgungsinteresse einzustellen. Es ist jedenfalls sehr zu hoffen, dass die Geschichte an einen besonnenen Staatsanwalt geht.

fishbed510fishbed510am 21.10.08via Trierischer Volksfreund


Da der Ankläger seine Anzeige nicht zurückgezogen hat, muß die Polizei von Amts wegen die Angelegenheit an den Staatsanwalt weiterleiten, ein völlig normaler Vorgang. Es müssen dann im weiteren Verlauf Beweise gegen ein Fehlverhalten des Piloten gesichert werden und ab da wird es interessant! An anderer Stelle wurden bereits erhebliche Zweifel an der Richtigkeit von Zeugenaussagen zum "Scheinangriff auf Nattenheim" vorgetragen, deren Wahrheitsgehalt auf Grund technischer Begebenheiten äußerst suspekt sind.

Gruß
Christian Gerard

AussenstehenderAussenstehenderam 21.10.08via Trierischer Volksfreund


Hatten wir diese Headline nicht schon einmal? Oder, anders gefragt, will der TV nicht irgendwann einfach aufhören, sich den Nattenheimern folgend, immer tiefer in die völlige Lächerlichkeit zu reiten? Es gibt eine Strafanzeige, die nichteinmal auf tönernen -, sondern auf überhaupt keinen Füssen steht. Dass die Polizei sowas aufnehmen und damit ihre Zeit und unsere Steuergelder verschwenden muss, ist schlimm genug. Aber worauf sollte ein Staatsanwalt denn Ermittlungen gründen. Auf ein Video, auf dem ABSOLUT NICHTS Ungewöhnliches zu sehen ist und völlig widersprüchliche "Zeugenaussagen", von denen eine ganze Reihe NACHWEISLICH GELOGEN sind? Ich denke, der wird das Ding wegen des Fehlens eines ausreichenden Anfangsverdachts oder begründeter Zweifel am Vorliegen einer Straftat überhaupt nicht anfassen und sofort einstellen. Diese Leute haben weissgott Wichtigeres zu tun. Ich möchte DANN nicht die Zeitung sein, die die Sache in zwei praktisch identischen Artikeln verzweifelt aufzubauschen versucht hat. Und dem Urheber dieses Humbugs wünsche ich von ganzem Herzen, dass er in irgendeiner Form für den durch seinen Schwachsinn verursachten Aufwand zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ein direkter Gegenschlag wegen falscher Verdächtigung, bzw. übler Nachrede wird ja - bei einer Anzeige gegen Unbekannt - leider nicht möglich sein.

leserleseram 21.10.08via Trierischer Volksfreund


Was für eine Verschwendung von Steuergeldern. Bei der Ermittlung kommt sowieso nichts heraus und es wird auch keiner bestraft werden.
Nach wochenlangen teueren Ermittlung nehmen die Amis davon kenntnis und das war's. Evtl. gibts es bei den Amis eine kurze interne behandlung des falls aber noch außen wird ganz sicher nichts dringen. Die antwort heißt dann: ....konne aufgrund von... nicht ermittelt werden.....usw...
Also spart Euch unsere Steuergelder für etwas besseres auf.
Derjenige der die Anzeige gemacht hat muß die Kosten der Ermittlung übernehmen, denn es wird ja auch nicht jeder Mofa-Fahrer mit frisierter Mühle angezeigt. Denn die fahren 100% öfters durch Nattenheim.


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