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Bewährungsstrafe für den Hass-Stalker

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Bewährungsstrafe für den Hass-Stalker

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Eingestellt von
D. Duda
am 29.10.08in Politik via mopo.de

André G. (23) hatte seine Ex-Freundin bedroht und überfallen

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2 Kommentare

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Kommentare zu Bewährungsstrafe für den Hass-Stalker

 

StephanStephanam 29.10.08via Hamburger Morgenpost


Was nützen Gesetze mit relativ hohen Strafandrohungen, wenn die Justiz regelmäßig im Bereich der Mindeststrafe urteilt. Auch den Opfern sollte man bei solchen Urteilen versuchen gerecht zu werden, aber bei uns wird der Täter mit Samthandschuhen angefasst und erhält bei kleinsten Zugeständnissen sofort Riesenstrafrabatte und das Opfer bleibt oftmals jahrelang traumatisiert und ohne vernünftige Hilfe vom Staat. Eine Farce

Stalking ...Stalking ...am 29.10.08via Hamburger Morgenpost


Leider ist diese Gesellschaft nicht in der Lage solche miesen Handlungen gegen Menschen angemessen zu sanktionieren bzw. zu bearbeiten/verhindern.
Geht man zur Polizei, um sich Schutz zu holen, wird man meist darauf verwiesen, dass ja noch nichts passiert ist und der Gesetzgeber hat sich zwar bewegt, aber auch nur eine halbgare Gesetzesinitiative dazu durchgebracht.
Stalking ist Psychoterror, ist Körperverletzung, ist Nötigung - Stalking ist eine Straftat und kein harmloser Beziehungskonflikt!


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