Gesetzlich Versicherte können keine Übernahme der Kosten für rezeptfreie Medikamente von ihrer Krankenkasse verlangen. Die entsprechenden Regelungen seit der Gesundheitsreform 2005 sind mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar, wie das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag entschiedAuf rp-online.de weiterlesen