Artikel Klagewelle rollt bei HARTZ VI
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In diesem Jahr steigt vorraussichtlich der Anteil der Klagen an den
niedersächsischen Sozialgerichten um rund 20 Prozent gegenüber dem Jahr
2007. Somit liegt die Zahl der Klagen an den Sozialgerichten in
Niedersachsen-Bremen bei 20.000. Allein 17.000 Klagen handelten von den
Hartz-IV-Gesetzgebungen. In den anderen Sachgebieten der
Sozialgesetzgebungen gibt es einen leichten Rückgang zu verzeichnenen.
Es wird deutlich, dass die Hartz IV Reformen weiterhin für mehr
Unklarheiten für Kläger und Behörden sorgen. Zum anderen ist für den
Anstieg der Klagen auch ein zunehmender Anteil von Hartz IV Betroffen
verantwortlich. Immer mehr Menschen müssen ergänzende Arbeitslosengeld
II (ALG II) Leistungen beantragen, da der Lohn nicht mehr zum Leben ausreicht.
Fachkonferenz der Sozialgerichte
Auf
einer zweitätigen Konferenz der Sozialgerichte in Stade konnte kein
besonderer Schwerpunkt der Klagen sowie der Regionen festgestellt
werden. Die Gerichte seien mit einer hohen Anzahl von Eilverfahren
belastet, da es hier zumeist um eine sofortige Existenzsicherung gehe.
Aber auch Begrifflichkeiten des SGB II sind nicht präzise aus
formuliert. So sind bestimmte Rechtsbegriffe wie beispielsweise "Soweit
angemessen" dafür verantwortlich, dass es immer wieder zu Unklarheiten
und Rechtsstreitigkeiten komme.
Zur Entlastung wurde bereits der
Anteil der Sozialrichter um ein Drittel erhöht. Dennoch werde darüber
nachgedacht, weitere Stellen zu schaffen, um die Klageflut bearbeiten
zu können, so eine Sprecherin gegenüber dem Hamburger Abendblatt.
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