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Private Feier zum Dienstjubiläum: Steuerlich absetzbar

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Private Feier zum Dienstjubiläum: Steuerlich absetzbar

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München/Berlin (dpa/gms) - Steuerzahler können die Kosten einer privaten Feier zum Dienstjubiläum beim Fiskus geltend machen. Solche Ausgaben sind als Werbungskosten von der Steuer absetzbar.

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