2.05

Bundessozialgericht: Harte Urteile für Hartz-IV-Empfänger

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Bundessozialgericht: Harte Urteile für Hartz-IV-Empfänger

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Wer von Hartz IV lebt und zusätzlich einen Ein-Euro-Job ausübt muss anfallende Fahrtkosten zum Arbeitsplatz grundsätzlich selbst bezahlen. Empfänger von Hartz IV können von ihrer Arbeitsgemeinschaft (Arge) keine zusätzliche Kostenerstattung beanspruchen, wie das Bundessozialgericht (BSG) urteilte.

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