Wer von Hartz IV lebt und zusätzlich einen Ein-Euro-Job ausübt muss anfallende Fahrtkosten zum Arbeitsplatz grundsätzlich selbst bezahlen. Empfänger von Hartz IV können von ihrer Arbeitsgemeinschaft (Arge) keine zusätzliche Kostenerstattung beanspruchen, wie das Bundessozialgericht (BSG) urteilte.Auf t-online.de weiterlesen