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Flugausfall: Airline muss auch Übernachtung zahlen

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Flugausfall: Airline muss auch Übernachtung zahlen

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Dortmund (dpa/tmn) - Urlaubern steht eine kostenlose Hotelübernachtung und eine Ausgleichszahlung zu, wenn sie wegen eines Flugausfalls erst einen Tag später als geplant fliegen können. Diese beiden Leistungen dürfen nicht verrechnet werden.

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2 Kommentare

Kommentare zu Flugausfall: Airline muss auch Übernachtung zahlen

 

erfolgsmenscherfolgsmenscham 15.11.08


Du sagst es. auf gehts.

KlopapierKlopapieram 15.11.08


Hui! Kann man für die Fluglinien nur hoffen, dass jetzt nicht im nachhinein noch viele auf ihr Recht klagen.


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