Grabräuber muss ins Gefängnis
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Das Trierer Amtsgericht hat am Donnerstag einen 25-jährigen Grabräuber zu einer anderthalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.
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10 KommentareKommentare zu Grabräuber muss ins Gefängnis
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"Der erheblich vorbestrafte Angeklagte". Steht doch gleich im ersten Satz.Er wird schon noch genug andere Straftaten auf dem Kerbholz haben.Auch viele "kleine" Sraftaten können schon mal zu einer Verurteilung führen.Ich finde der "arme Kerl" ist es selber Schuld. Das werden übrigens die Bestohlenen ebenfall so sehen.
Grell! Deutsche Bankmanager, die Milliarden an Kundengeld veruntreut haben, kriegen als Höchststrafe Gehaltsbeschränkung auf 500.000 EUR und dieser wohl wirklich "arme Kerl" muss für 1,5 Jahre in den Knast.
"Denk' ich an Deutschland bei der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht."
Schön, nur verstehe ich die Relation der Strafe hier nicht: Vor kurzem hatte ein junger Mann bewaffnet bei jemanden eingebrochen und geschossen, wurde dann aber freigelassen weil er gestanden hat.
Hier wird jemand, der "nur" Diebstahl ohne räuberische Erpressung begangen hat, zu 18 Monaten verknackt???
Da stimmt was nicht in unserem rechtssystem!
nun wurde ja ausgebessert, toll
hatte mit drei t,
na bitte, wenns denn jekyll recht ist
@ Jekyll
Wie kann man ein so jämmerliches
sprachliches Niveau auch noch
verteidigen ?
@t "deutsch" und "Sozialpädagoge":
THEMA VERFEHLT"!! Setzen.
Eure klugen Kommentare haben nicht ansatzweise etwas mit dem Beitrag zu tun. Wenn ihr sonst nichts dazu zu sagen habt, dann lasst es doch einfach sein. Soviel zur Verurteilung eines Grabräubers.
Das Projekt des Trierischen Volksfreund zur Arbeitsmarktintegration von Analfabeten ist äußerst begrüßenswert. Da darf man als Leser die Satzbau- und Ortografiefehler durchaus verzeihen.
es könnte ja sein, daß der schrotthändler die polizei informierte, wenn nicht dürfte er auch probleme bekommen.
haben die 100 gräber den angeklageten erheblich vorbestraft
oder den erheblich vorbestraften
angeklagt..oder ich bin der deutschen sprache nicht mehr mächtig
... und was geschieht mit dem (Hehler-)Schrotthändler? Der musste doch erkennen, dass die Leuchten geklaut waren.