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Katzenjäger schießt im Wohngebiet

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Katzenjäger schießt im Wohngebiet

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Eingestellt von
FP
am 30.11.08in Politik via volksfreund.de

Da hat es offenbar jemand auf Katzen abgesehen: Zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate ist ein Schuss im Wiltinger Wohngebiet „Auf Probert“ gefallen. Im Mai erlag Katze Mia ihren Verletzungen, vor wenigen Tagen kam Timmy mit dem Schrecken davon.

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5 Kommentare

Kommentare zu Katzenjäger schießt im Wohngebiet

 

MuttiMuttiam 01.12.08via Trierischer Volksfreund


Schlimm ist schon was er tat,noch schlimmer ist aber,das wenn man ihn oder sie erwischt,er/sie nur wegen Sachbeschädigung angzeigt wird.Traurig aber wahr.

besserwisserbesserwisseram 01.12.08via Trierischer Volksfreund


Ich kann mir kaum vorstellen das dies ein Ortsfremder war. Meisten sind diese Täter ganz in der Nähe zu suchen. Jeder sollte sich mal Gedanken machen von wem er schon mal Sprüche in Bezug auf Katzen gehört hat. Dieser Täter prahlt garantiert irgendwo mit seinen Taten. Ohren immer aufhalten, hat schon manchen Täter dingfest gemacht.

elviselvisam 30.11.08via Trierischer Volksfreund


wenn sie den (piep) erwischen bekommt der doch eh nix oder so gut wie nix.

wenn jemand auf meine katze ballert und ich ihn in die finger kriege ..... man(n) vergeht sich nicht an Tieren oh man da bekomme ich ne schweine wut auf solche wiederwertigen Menschen

MLWeierMLWeieram 30.11.08via Trierischer Volksfreund


Wer auf wehrlose Tiere schiesst macht auch vor Menschen keinen Halt. So verhält sich nur Abschaum!

FPFPam 30.11.08via Trierischer Volksfreund


So ein impertinentes Arschloch gehört nicht nur eine Strafanzeige gestellt, sondern vielleicht auch einige Zeit Knast aufgebrummt.
Wie kann man bitte auf Haustiere schießen - als erwachsenes Wesen ( zwar wohl mit menschlichem Aussehen aber unmenschlichen Gedankengängen...). Schließlich hätte man auch jemanden in einem Garten damit treffen können.
Schade dass das Kennzeichen nicht herausgefunden werden konnte. So jemanden sollte man aber innerhalb einer Dorfgemeinschaft schnell ausfindig machen können, wenn zumindest Zeit, Ort und Art des Wagens bekannt sind.


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