Kommentare zu Um seine Freundin zu beschützen verprügelte er einen Einbrecher
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Rictig so. Ich hätte einen Einbrecher auch verswucht mit allen Mitteln an der Flucht zu hindern. Ich kann Silvia nur recht geben. Es wird Zivilcourage immer wieder, vor allen von den Poilitikern gefordert und nun das. Man versucht sein Eigentum oder Leben zu schützen. Der "Herr" Einbrecher muß sich doch wogl event. bewußt sein auch auf Gegenwehr zu stoßen, bei dem was er da macht. Und damit rechnen auf Deutsch gesagt "Eine aufs Maul" zu bekommen.
Da wird immer zur Zivilcourage aufgerufen - und dann soll man auch noch eine Geldstrafe bezahlen, und der Verbrecher wird dann nur mit Samthandschuhen angefasst? Tolle Rechtssprechung! Sollen die Richter doch erst mal genug Zivilcourage besitzen und das volle Strafmaß ausfahren!
Sollte ich einmal überfallen werden, kann ich nur hoffen, daß jemand wie Herr Feridooni in der Nähe ist!
Tut mir leid für Feridooni!
Hätte der Einbrecher Feridooni und seine Frau "kaltgestellt", dann wären ausgiebig die sozialen Hintergründe des Täters beleuchtet worden und was in seiner Kindheit alles schief gelaufen ist! Ergebnis: Ableistung sozialer Arbeitsstunden und Verwarnung, vielleicht Bewährung und ein "das macht aber nicht..."!!!
Es wird Zeit, daß diese Alt - 68 - Richter endlich einmal Recht sprechen und nicht ihre Verständnis - Tour raushängen lassen, ihr Weicheier ohne Arsch aber mit Fusselbart!
Damit muss ein Einbrecher nun mal rechnen. Diese Geldstrafe ist ungerecht.
Einbrecher darf man aus Notwehr erschießen - kann ich den wissen, ob dieser Kriminelle nicht bewafnet ist.
Man sollte solche weltfremden Staatsanwälte und Richter, die das Recht auf Notwehr aus ideologischen Gründen immer wieder zu torpedieren versuchen, den Arsch versohlen.
Ich finde es vollkommen in ordnung, wie der Mann sich verhalten hat. Ich glaube nicht, dass irgendjemand anderes zu gesehen hätte, wenn ein Einbrecher vor einem steht! Der Einbrecher hätte ja auch bewaffnet sein können...Also Herr Frisör, ich fande das Verhalten richtig!!!
Richtig so!
Wenn ich einen Einbrecher in meiner Wohnung erwische hätte ich vermutlich öfter zugetreten. Nur um auf Nummer sicher zu gehen... und zur Erziehung.
Wie der Einbrecher in erster Instanz tatsächlich Unterstützung finden konnte ist mir schleierhaft.
Ein bisschen USA-Mentalität könnte hier nicht schaden!
Sollte ich mal Opfer eines Verbrechens werden, dann hätte ich lieber Herrn Feridooni in der Nähe, als diverse typisch teilnahmslose Schaulustige. Und um zu beurteilen, wie maßvoll man in so einer Situation zu reagieren kann, dafür muß man wohl selbst Betroffener sein.
Wäre der Friseur auch freigesprochen worden, wenn er Deutscher gewesen wäre und der Täter "Südländer". Glaube kaum
So, wie es nach dem zweiten Urteil aussieht, finde ich es in Ordnung. Es muß eine Grenze zwischen Notwehr und Selbstjustiz geben, aber in so klaren Fällen (erwischter Einbrecher) sollte größtmögliche Toleranz herrschen. Auch ein nicht mehr nötiger, aber in der Aufregung eben doch erfolgter Faustschlag ins Gesicht könnte imho noch unter diese Toleranz fallen. Dann allerdings kein Freispruch, sondern Warnschuß. Schon ok so.
OPFER VOR TÄTERSCHUTZ!!!
Selber Schuld, wer ein Verbrechen verübt sollte auch davon ausgehen das er vermöbelt wird! Besser der als die die Beraubt werden sollten, die hätten ja auch was abkriegen können!
Wie die Vorgänger es betiteln, das die Polizei nicht mehr Herr der Lage ist, entspricht nun bei weiten nicht der Tatsache.
Was das Urteil betrifft, auch wenn dieses Hamburger Tagesblatt nicht immer ganz sachlich ist, ist nicht nachzuvollziehen.
Wobei man mal wieder die Weltfremdheit jeglicher Richter erkennen kann, zudem der Freund sich eigentlich auch Juristisch korekt verhalten hat,daher sehr Fraglich???
Notwehr ja, Selbstjustiz und Angriff nein. Einem Einbrecher 2 Rippen zu brechen, ist grenzwertig; es mag unter gewissen Umständen gerechtfertigt sein, aber eben nicht unter allen Umständen. Zur Gefahrenabwehr hätte es ausgereicht, den Einbrecher zu verjagen. Um ihn der Polizei zuzuführen, hätte es ausgereicht, ihn festzuhalten; an der dafür nötigen Kraft scheint es Feridooni ja nicht gemangelt zu haben.
In unserem Land ist der Täter, in diesem Fall der Einbrecher, besser geschützt als der geschädigte. Die Rechtsprechung sollte den geschädigten Bürger doch eigentlich schützen. Und dann bekommen
Sie von der Polizei nach einem Einbruch noch gesagt: "Sie sollten sich besser absichern!" Ich empfinde das als Frechheit.
Voll wiedersinnig. Also wir amchen usn strafbar wenn wir nur zusehen und nicht eingreifen bzw handeln aber wenn wir dann handeln stehen wir mit einem bein auch im knast oder wie, also echt
An diesem Justizbespiel sehen Sie
wieder einmal, inwieweit es um unsere Rechtssicher in diesem Staat bestellt ist. Wie kann man
nur ansatzweise auf den Gedanken
kommen, eine Person, die einen Banditen auf frischer Tat erwischt,dabei zu Recht etwas härter anfäßt, in erster Instanz verurteilen ??!!
Jeder Richter müßte diese Person belobiegen, den unsere Polizei ist
ebenfalls nicht in der Lage, die Bürger vor solchen Subjekten zu schützen.