Ein Makler vermittelt Verträge zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaften. Makler sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB / § 93 HGB bestimmt als Handelsmakler. Sie sind nicht vertraglich an eine Gesellschaft gebunden, sondern stehen als treuhänderische Verwalter an der Seite des Versicherungsnehmers.Auf versicherungsmakler3000.de weiterlesen