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12,5 Prozent Maklerprovision für Imobilienmakler sind sittenwidrig

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12,5 Prozent Maklerprovision für Imobilienmakler sind sittenwidrig

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Eingestellt vonam 14.12.08in Lifestyle via makler-uebersicht.de

In einem Urteil hat das Amtsgericht Frankfurt Immobilienmaklerverträge mit einer Erfolgsprovision von zwölf Prozent als sittenwidrig und damit gegenstandslos erklärt.

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