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Fünf Jahre danach: Ex-Elsa-Chef zu 4500 Euro Buße verurteilt

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Fünf Jahre danach: Ex-Elsa-Chef zu 4500 Euro Buße verurteilt

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am 16.12.08in Unterhaltung via az-web.de

Aachen. Mitarbeiter erhielten bis zu zehn Monate lang kein Gehalt, der Schuldenstand bei Sozialkassen, Finanzamt und Vermieter wuchs und wuchs, die gebetsmühlenhaft der Belegschaft versprochenen Investoren erschienen allerdings nie auf der Bühne - das kurze Trauerspiel namens «Neue Elsa GmbH» ist am Montag rund fünf Jahre nach der Pleite noch einmal aus der Versenkung geholt worden.

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6 Kommentare

Kommentare zu Fünf Jahre danach: Ex-Elsa-Chef zu 4500 Euro Buße verurteilt

 

nsnnsnam 20.12.08via Aachener Zeitungsverlag


wer kann mir bitte sagen, warum elsa kaputt war?. In dem Bericht kann nichts entnommen werden .

V. SteinfurthV. Steinfurtham 18.12.08via Aachener Zeitungsverlag


Zwar ist die Domain Elsa.de nicht mehr in Betieb, doch daraus zu schließen, dass der legendäre Name Elsa nicht mehr aktiv benutzt wird, ist falsch: nach wie vor hat dieser Name in Fernost eine große Bedeutung (siehe www.elsa.com) nur der Sprung zurück nach Europa hat offenbar nicht funktioniert.

Oliver SchmetzOliver Schmetzam 16.12.08via Aachener Zeitungsverlag


Vollkommen richtig: Natürlich stehen nicht die Schuldner der Neuen Elsa, sondern die Gläubiger auf der Verliererseite. Ein blöder Fehler, den wir hiermit korrigieren.

KlugerKlugeram 16.12.08via Aachener Zeitungsverlag


An die Redaktion:

"Auf der Verliererseite stehen aber auch die Schuldner der «Neuen Elsa» - das Insolvenzverfahren wurde mangels Masse gar nicht eröffnet."

Hier sind wohl nicht die Schuldner, sondern die Gläubiger gemeint.

P. GeierP. Geieram 16.12.08via Aachener Zeitungsverlag


Schlappe 4500 Euro Geldstrafe für solch einen Stunt finde ich in der Tat "bemerkenswert und interessant". Da muss ich mich meinem Vorredner anschließen: Wer das System zu seinen Gunsten mißbraucht, kommt auch zukünftig sicher weitgehend ungestraft davon.

Kurzer Hinweis zu den Spin-offs: Die reine Marke "ELSA" wurde von einem taiwanesischen Unternehmen aus der Insolvenzmasse der Neuen ELSA erworben, wird aber offenbar derzeit nicht mehr aktiv benutzt (vgl. www.elsa.de).

Jürgen KoselJürgen Koselam 16.12.08via Aachener Zeitungsverlag


Der Gesetzgeber hat den Mitarbeitern gar keine ernsthafte Möglichkeit gegeben, sich gegen die Nicht-Zahlung der Gehälter zu wehren. Theoretisch hätte die Möglichkeit bestanden, einen eigenen Insolvenzantrag zustellen. Aber dann hätte der Arbeitnehmer der kein Gehalt bekommt, auch noch die Kosten des Vorläufigen-Insolvenzverfahrens tragen müssen.
Zum anderen wurde im Rahmen der Hartz Reformen (1-3) dem Arbeitnehmer auferlegt, nachzuweisen, dass eine Stelle unzumutbar ist. Und tatsächlich hatten damals auch einige Mitarbeiter Probleme mit dem Arbeitsamt.
Der Gesetzgeber ist im übrigen auch nicht gewillt, daran etwas zu ändern und verweist auf die bestehenden Strafbarkeit. Und wenn man bedenkt, dass bei Mannesmann immerhin noch 5% als Strafe gezahlt werden musste, sind es diesmal nicht einmal 2%.
So etwas wie den Fall Neue ELSA werden wir also noch öfters in Deutschland erleben müssen.


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