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Schwangerschaft befreit nicht von Studiengebühren

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Schwangerschaft befreit nicht von Studiengebühren
Eine Schwangerschaft erfüllt nicht die Kriterien zur Befreiung von Studiengebühren. Eine Studentin hatte vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe geklagt, weil sie zu Studienbeginn des Wintersemesters 2007/08 ihre Studiengebühren zahlen sollte, obwohl sie ein Kind erwartete. Das Gericht entschied zu gunsten der Universität.

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4 Kommentare

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Kommentare zu Schwangerschaft befreit nicht von Studiengebühren

 

NeleinloveNeleinloveam 17.12.08


Eigentlich schlimm, denn die Frau muss nun für zwei essen.

tieffliegertieffliegeram 17.12.08


Am besten noch bevorzugt die Uni aussuchen, dank Schwangerschaft :-)

seppelinoseppelinoam 17.12.08


LOL, der Komment ist ja echt der hammer. Ein Kind auf die WElt bringen, nur um ein paar Euronen zu sparen

pullermannpullermannam 17.12.08


Das ist doch klar. Sost würden sich alle studentinen einfach anbumsen lassen um die Studiengebühren zu sparen


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