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Artikel Verwaltungsgericht Augsburg entschied: Scientology ist nicht gewerblich

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Verwaltungsgericht Augsburg entschied: Scientology ist nicht gewerblich


Die Stadt Augsburg
hatte im Dezember 2005 der Scientology Kirche Bayern per Bescheid 818,00 EURO
für Sondernutzungsgebühren veranschlagt. Der Widerspruch der Kirche wurde
abgelehnt. Daraufhin reichte die Kirche Klage beim Verwaltungsgericht Augsburg ein.
Der Streit wurde in diesem Jahr für die Scientology Kirche entschieden. Das
Verwaltungsgericht gab als Begründung an, das keine gewerblichen Tätigkeiten bei
der Scientology Kirche ausgeführt werden und somit der Bescheid für die Sondernutzungsgebühr
rechtswidrig ist.


 


Die Scientology Kirche Bayern bzw. ihr angehörenden
Personen, die „Ehrenamtlichen Geistlichen“ beantragten und erhielten bereits in
mehreren Jahren Sondernutzungserlaubnisse von der Stadt Augsburg für die
Aufstellung von Zelten und Informationsständen im Stadtgebiet.


Mit Schreiben vom 16. August 2006 informierte die Stadt
Augsburg die Scientology Kirche darüber, dass eine Veranstaltung nach neuer
Rechtssprechung als gewerbliche Veranstaltung eingestuft werden müsse. Die
Stadt Augsburg beabsichtigte daher die nächste Veranstaltung als gewerbliche
Werbeveranstaltung einzustufen und dabei Straßensondernutzungsgebühren in
entsprechender Höhe von 818,00 EURO pro Tag festzusetzen.


 


Da es sich um eine religiöse Informationsveranstaltung und
seelsorgerischer Arbeit handle, bei der auch in geringem Umfang
Informationsbroschüren gegen eine freiwillige Spende an interessierte Besucher abgegeben
werden sollten und keinerlei gewerbliche Tätigkeiten beabsichtigt und
durchgeführt würden, trat die Scientology Kirche Bayern e.V. dieser Festlegung
schriftlich mittels Widerspruch entgegen. Dieser wurde zurück gewiesen, mit der
Begründung, der Verein wäre gewerblich tätig. Weiter wurde aufgeführt, dass
durch die Aufstellung des beantragten Zeltes die betroffene Straßenfläche über
den Gemeingebrauch hinaus benutzt würde, so dass eine Sondernutzung im Rahmen
Art. 14 und 18 BayStrWG vorliegen würde. Die Veranstaltung der Scientology
Kirche werde daher als gewerbliche Informations- und Werbeaktion angesehen.


 


Am 28. März 2007 reichte die Scientology Kirche Klage ein.
Am 4. April 2007 beteiligte sich die Regierung von Schwaben als Vertreterin des
öffentlichen Interesses an diesem Verfahren. Diese gab dem Gericht zur
Begründung an, sie hätte unter anderem einen Bericht aus der Zeitung von 2006
gelesen und es würde sich daher um eine gewerbliche Nutzung handeln.


 


Nach eingehender Prüfung der Sachlache hat das Bayerische
Verwaltungsgericht für die Scientology Kirche entschieden: „Die zulässige Klage
ist begründet, weil die Erhebung von Sondernutzungsgebühren in Höhe von 818,00
EUR im angefochtenen Bescheid (…) rechtswidrig ist und den Kläger in seinen
Rechten verletzt (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO – Verwaltungsgerichtsordnung). Die
Klage ist zulässig, insbesondere ist der Kläger aktiv legitimiert.  (…) Der Bescheid der Beklagten vom 2. Oktober
2006 mit der darin enthaltenen Gebührenerhebung von 818,00 EUR  an Sondernutzungsgebühren ist jedoch
materiell rechtswidrig, weil die Voraussetzung „gewerbliche Tätigkeit“ des
Klägers nicht vorliegt.“


 


Dies ist nur einer der Erfolge der letzten Monate, in der die
Bayerischen Gerichte entschieden haben, dass Scientology keinen gewerblichen
Tätigkeiten nachgeht.


 


Die erste Scientology Kirche wurde von Mitgliedern im Jahre 1954 in den
USA gegründet. Heute umfasst die Scientology Religion weltweit mehr als 7500
Kirchen, Missionen und Gruppen in 163 Ländern mit ca. 10 Millionen Mitgliedern,
die alle die religiösen Schriften von L. Ron Hubbard einsetzen. In Deutschland
ist die Scientology Kirche seit 1969 präsent und hat heute 19 Kirchen und
Missionen.


 


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Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V., Beichstraße
12, 80802 München, Ansprechpartner: Uta Eilzer, TEL. 089-38607-145, FAX.
089-38607-109, www.skb-pressedienst.de


 


12 Kommentare

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Kommentare zu Verwaltungsgericht Augsburg entschied: Scientology ist nicht gewerblich

 

lunapiena41lunapiena41am 14.01.09


ja schon klar.. alle die meine das Sientology ein Gebetsverein ist, liegt falsch. Ich habe sogar 2 Jahre in einem Sientologisch geführten Unternehmen gearbeitet.. und ich sage nur.. super gelaufen.. und als man dort anfing Fragen zu stellen.. wurde man zur Cheffin gerufen wo man am Ende des Gesprächs gesagt bekommen hat..
Wer hier nicht funktioniert wird elimeniert.
Fragen sie mal wer elimentiert wurde..
Schaut mal nach www.renatehartwig.de

CamposCamposam 26.12.08


Wem Argumente fehlen, der k a n n darüber nicht diskutieren.

oelemuelleroelemuelleram 26.12.08


Es wird im Hintergrund erpresst, genötigt, diffamiert, gemordet, (lass es wie ein Unfall aussehen) bestochen, Gehirnwäsche ausübt und vieles mehr. Die NPD Mitglieder verhalten sich im vergleich hierzu wie Kinderchorknaben.

CamposCamposam 26.12.08


Das ist eine Verharmlosung der NPD. Ich war mit dieser "Kirche" in mehrere und heftige
Auseinandersetzungen verstrickt. Auch in eine gerichtlche, die zu meinen Gunsten ausging.
Ein Anhänger dieser Organisation bin ich also durchaus nicht. Man soll sie aber nicht
dämonisieren. Und Totschläger sind auf jeden Fall nicht dabei.

GrauwolfGrauwolfam 26.12.08


Ganz abgesehen davon, dass hier Boxer 42 dummes Zeug schwafelt ist es doch beeindruckend, dass hier eine faschistoide, menschenverachtende Institution wie Scientology ein Podium für ihre Verbrechen geboten wird....

Boxer42Boxer42am 26.12.08


Das Verwaltungsgericht Augsburg konnte doch nicht anders entscheiden um nicht Gefahr zu laufen, von fremden Instutionen in die Schranken gewiesen zu werden.
Ich verweise nur auf die vorangegangenen Drohungen der US-Administration, zumal kein deutsches Gericht über Scientology urteilen darf.
Egal was diese Sekte hier auch immer treibt, darüber befinden letztlich die 3 West-Alliierten in eigener Verantwortung. Denn D-land ist als Staat nicht existent, unterliegen wir noch immer dem Besatzungsstatut und deshalb ist auch keine deutsche Institution befugt, über einen solchen Sachverhalt zu befinden.
Alle Ausführungen und Erklärungen des Gerichts sind nur Makulatur und sollen, nein müssen, von den nackten Tatsachen ablenken, denn die Wahrheit darf nicht das Licht der Welt erblicken.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den D-land-Vertrag mit all` seinen Anhängen und empfehle jedem Deutschen die Lektüre, "DIE JAHRHUNDERTLÜGE", der Initiative für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Nach diesem Studium wird allen Deutschen bewußt, das wir als Volk von den bisherigen Marionetten-Regierungen ganz bewußt nur belogen und betrogen worden sind, zumal diese fremden Interessen verpflichtet waren und die derzeitige auch weiterhin ist.

zero1000zero1000am 26.12.08


Na dann erklär mal die Gefahr!

jamaljamalam 26.12.08


Diese Institution gehört abgeschafft. Darüber muss man garnicht diskutieren.

oelemuelleroelemuelleram 26.12.08


Gegen die Gefahr die von dieser Sekte hervorgeht, ist die NPD ein Kohnfirmanten Vereinigung.

kellnerinkellnerinam 26.12.08


ist doch richtig so!!!!!

vooogelvooogelam 26.12.08


was meinst du mit grund???

zocker22zocker22am 26.12.08


was für eine antwort,das ist doch kein grund?


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