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Haftbefehl gegen Feuerteufel von Finsterwalde

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Haftbefehl gegen Feuerteufel von Finsterwalde

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A
am 28.12.08in Unterhaltung via lr-online.de

Einen jungen Mann, bei dem es sich vermutlich um den Feuerteufel von Finsterwalde handelt, hat die Polizei jetzt festgenommen. Zuvor hatte die Cottbuser Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den 20-Jährigen verhängt.

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94 Kommentare

Kommentare zu Haftbefehl gegen Feuerteufel von Finsterwalde

 

Barbara III.Barbara III.am 03.01.09via Lausitzer Rundschau


Und sich dann vielleicht noch wundern, warum die Bürger Rechts wählen, ist doch kein Wunder wenn die "Demokratie" so Recht spricht bzw. vollzieht.

Barbara III.Barbara III.am 03.01.09via Lausitzer Rundschau


Du läßt dir das nicht gefallen, immer vorausgesetzt du bist wirklich unschuldig.

Barbara III.Barbara III.am 03.01.09via Lausitzer Rundschau


Ich nenne so was Willkür und es kann nicht jeder einfach mal willkürlich eine Haftstrafe verbüßen müssen, nur weil jemand einen Verdacht hat, der sich dann nicht mal bestätigt.

Barbara III.Barbara III.am 03.01.09via Lausitzer Rundschau


7 Monate Untersuchungshaft und dann immer noch kein ordentlicher und stichhaltiger Beweis, das kann doch wohl nicht sein?
Man muß in der Zeit schon arbeiten, wenn man jemanden in Untersuchungshaft steckt.

Barbara III.Barbara III.am 03.01.09via Lausitzer Rundschau


Wer eine Freiheitsstrafe verhängen will, der muß schon den Nachweis erbringen, daß der Angeklagte wirklich schuldig ist.

Eine Freiheitsstrafe ist doch keine Spielerei.

Und wer weiß, ob U-Haft überhaupt gerechtfertigt war, auch dafür müssen Gründe angegeben werden, wenn Haft vor Urteil sozusagen vollzogen wird. Fluchtgefahr wäre zum Beispiel so ein Grund.

Es kann doch nicht jeder machen, wie man gerade Laune hat.

Barbara III.Barbara III.am 03.01.09via Lausitzer Rundschau


Es ist so, die Staatsanwaltschaft muß zweifelsfrei nachweisen und im Zweifel für den Angeklagten und nicht gegen den Angeklagten, nur damit man einen Täter präsentieren kann.

Es kann doch hier nicht jeder nach Lust und Laune verurteilt werden und dann bilden sich Richter ein, die könnten Freiheitsberaubung mit einem, ach das tut mir wirklich leid, erledigen.
Die Freiheitsstrafe ist die höchste Strafe die überhaupt verhängt werden kann, damit kann man doch nicht so leichtfertig umgehen.

Barbara III.Barbara III.am 03.01.09via Lausitzer Rundschau


Trotzdem wird doch die Zeit der U-Haft auf die zu verbüßende Strafe nachdem das Urteil gesprochen wurde angerechnet. Wenn du 7 Monate in U-Haft warst und das Urteil dann auch 7 Monate war, dann ist die Sache sozusagen erledigt.

Wenn du aber unschuldig in U-Haft warst, dann kannst du Haftentschädigung fordern. Das ist nichts anderes.

Xizar 23Xizar 23am 03.01.09via Lausitzer Rundschau


Ja.Aber für die Richter galt da noch die Unschuldsvermutung.(Die ja bei mir sowiso bestand!)

Barbara III.Barbara III.am 03.01.09via Lausitzer Rundschau


Du warst wohl gestern, dann doch mit den Dingen des Lebens beschäftigt. War die U-Haft nun für diese Sache?

Xizar 23Xizar 23am 03.01.09via Lausitzer Rundschau


Naja,der Abend war so ziehmlich krass.Das hat mir ja mal gar nicht gepasst!

Barbara III.Barbara III.am 02.01.09via Lausitzer Rundschau


Der letzte Kommentar gehört natürlich nicht zu dem Artikel, kann ja mal passieren.

Barbara III.Barbara III.am 02.01.09via Lausitzer Rundschau


Natürlich kann man auch schwimmende Häuser bauen, nur können sich die Bürger das hier nicht leisten und nicht jeder steht auf schwimmende Häuser.

Das ein Konzern Menschen vertreiben darf, das glaube ich eher nicht. Vertreibung das ist gerade vielen Älteren noch gut in Erinnerung.

Barbara III.Barbara III.am 02.01.09via Lausitzer Rundschau


War die U-Haft für diesen Fall oder für eine andere Sache?

Barbara III.Barbara III.am 02.01.09via Lausitzer Rundschau


Ja, ja, ich bin gut reingerutscht. Alles hat gestimmt auch der Alkoholpegel, ich habe himmlisch geschlafen und selbst?

Xizar 23Xizar 23am 02.01.09via Lausitzer Rundschau


Und,;-) gut reingerutscht? Nochmal zu dem Hauptthema:Ich habe 7Monate in U-Haft gesessen,das Urteil war wieder etwas anderes!

Barbara III.Barbara III.am 31.12.08via Lausitzer Rundschau


Guten Rutsch

Barbara III.Barbara III.am 30.12.08via Lausitzer Rundschau


Da kommt eine ganze Menge zusammen, Amts- und Machtmißbrauch zum Beispiel und das sind wirklich schwere Straftatbestände.

Barbara III.Barbara III.am 30.12.08via Lausitzer Rundschau


Wenn ich Recht haben sollte, würde sich sogar mein Kommen lohnen, denn das ist dann wirklich ein schwerer und interessanter Fall, wenn auch in umgekehrter Folge.

Barbara III.Barbara III.am 30.12.08via Lausitzer Rundschau


Es kann nämlich auch so sein, die wissen selbst, daß du nicht schuldig bist, da du aber bereits so lange in Haft warst und die keine Haftentschädigung zahlen wollen, verhängen die dann sozusagen großzügig eine Freiheitsstrafe von nur 7 Monaten und setzen 3 Jahre zur Bewährung aus. Ich habe mit Deutschen Richtern wirklich schon viel erlebt.

Barbara III.Barbara III.am 30.12.08via Lausitzer Rundschau


In jedem Fall teilst du aber dem Gericht mit, daß du weder das Urteil noch die verhängte Strafe anerkennst, auch wenn du nicht in Widerspruch gehen willst.


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