Haftbefehl gegen Feuerteufel von Finsterwalde
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Kommentare zu Haftbefehl gegen Feuerteufel von Finsterwalde
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Und sich dann vielleicht noch wundern, warum die Bürger Rechts wählen, ist doch kein Wunder wenn die "Demokratie" so Recht spricht bzw. vollzieht.
Du läßt dir das nicht gefallen, immer vorausgesetzt du bist wirklich unschuldig.
Ich nenne so was Willkür und es kann nicht jeder einfach mal willkürlich eine Haftstrafe verbüßen müssen, nur weil jemand einen Verdacht hat, der sich dann nicht mal bestätigt.
7 Monate Untersuchungshaft und dann immer noch kein ordentlicher und stichhaltiger Beweis, das kann doch wohl nicht sein?
Man muß in der Zeit schon arbeiten, wenn man jemanden in Untersuchungshaft steckt.
Wer eine Freiheitsstrafe verhängen will, der muß schon den Nachweis erbringen, daß der Angeklagte wirklich schuldig ist.
Eine Freiheitsstrafe ist doch keine Spielerei.
Und wer weiß, ob U-Haft überhaupt gerechtfertigt war, auch dafür müssen Gründe angegeben werden, wenn Haft vor Urteil sozusagen vollzogen wird. Fluchtgefahr wäre zum Beispiel so ein Grund.
Es kann doch nicht jeder machen, wie man gerade Laune hat.
Es ist so, die Staatsanwaltschaft muß zweifelsfrei nachweisen und im Zweifel für den Angeklagten und nicht gegen den Angeklagten, nur damit man einen Täter präsentieren kann.
Es kann doch hier nicht jeder nach Lust und Laune verurteilt werden und dann bilden sich Richter ein, die könnten Freiheitsberaubung mit einem, ach das tut mir wirklich leid, erledigen.
Die Freiheitsstrafe ist die höchste Strafe die überhaupt verhängt werden kann, damit kann man doch nicht so leichtfertig umgehen.
Trotzdem wird doch die Zeit der U-Haft auf die zu verbüßende Strafe nachdem das Urteil gesprochen wurde angerechnet. Wenn du 7 Monate in U-Haft warst und das Urteil dann auch 7 Monate war, dann ist die Sache sozusagen erledigt.
Wenn du aber unschuldig in U-Haft warst, dann kannst du Haftentschädigung fordern. Das ist nichts anderes.
Ja.Aber für die Richter galt da noch die Unschuldsvermutung.(Die ja bei mir sowiso bestand!)
Du warst wohl gestern, dann doch mit den Dingen des Lebens beschäftigt. War die U-Haft nun für diese Sache?
Naja,der Abend war so ziehmlich krass.Das hat mir ja mal gar nicht gepasst!
Der letzte Kommentar gehört natürlich nicht zu dem Artikel, kann ja mal passieren.
Natürlich kann man auch schwimmende Häuser bauen, nur können sich die Bürger das hier nicht leisten und nicht jeder steht auf schwimmende Häuser.
Das ein Konzern Menschen vertreiben darf, das glaube ich eher nicht. Vertreibung das ist gerade vielen Älteren noch gut in Erinnerung.
War die U-Haft für diesen Fall oder für eine andere Sache?
Ja, ja, ich bin gut reingerutscht. Alles hat gestimmt auch der Alkoholpegel, ich habe himmlisch geschlafen und selbst?
Und,;-) gut reingerutscht? Nochmal zu dem Hauptthema:Ich habe 7Monate in U-Haft gesessen,das Urteil war wieder etwas anderes!
Guten Rutsch
Da kommt eine ganze Menge zusammen, Amts- und Machtmißbrauch zum Beispiel und das sind wirklich schwere Straftatbestände.
Wenn ich Recht haben sollte, würde sich sogar mein Kommen lohnen, denn das ist dann wirklich ein schwerer und interessanter Fall, wenn auch in umgekehrter Folge.
Es kann nämlich auch so sein, die wissen selbst, daß du nicht schuldig bist, da du aber bereits so lange in Haft warst und die keine Haftentschädigung zahlen wollen, verhängen die dann sozusagen großzügig eine Freiheitsstrafe von nur 7 Monaten und setzen 3 Jahre zur Bewährung aus. Ich habe mit Deutschen Richtern wirklich schon viel erlebt.
In jedem Fall teilst du aber dem Gericht mit, daß du weder das Urteil noch die verhängte Strafe anerkennst, auch wenn du nicht in Widerspruch gehen willst.