Lärmbelästigung: Promi-Wirt bietet 100000 Euro Schmerzensgeld
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Kommentare zu Lärmbelästigung: Promi-Wirt bietet 100000 Euro Schmerzensgeld
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Schön, daß man sich ab 23.00 Uhr IM Lokal aufhalten soll, aber als Nichtraucher hat man da schlechte Karten, denn die Problematik mit dem Rauchverbot wird bei Hugo wohl nicht ganz so eng gesehen bzw. ignoriert. Es wird geraucht, was das Zeug hält ! Nie wieder Hugo!
@Lieber Gast aus Düsseldorf,
ich kenne Ihre Stadt sehr gut und vor allen Dingen auch die guten Lokale und
gemütlichen Kneipen in der Altstadt, da sind wir Münchner immer gerne
willkommen, wenn wir unseren Mund halten. Aber eins gibt es nicht, die Promi
und Szene Wirte bleiben auf dem Boden und jeder Gast wird gut behandelt.
Und wegen der Lärmbelästigung gibt es auch keine Probleme nach dem Motto"
Leben und Leben lassen. Darauf ein Düsseldorfer Alt.
... und wer Party machen will,
sollte ins Gewerbegebiet.
Seltsam wie hier argumentiert wird.
Der Wirt sagt : „Deshalb werde ich jetzt besonders darauf achten, dass alle Gäste um elf Uhr im Lokal sind – BESONDERS, wenn dieser Nachbar da sein sollte“, sagt er.
Besonders?
Gesetz ist Gesetz, auch wenn Lothar -ich übe Englisch- Matthäus dort mal seinen 18. Geburtstag vor Jahren gefeiert hat.
Deshalb macht den Bums zu, ich kann diese Argumentationen nicht mehr hören.
Sonst kann morgen ( nach eigener Rechtauslage ) jeder bei rot über die Ampel fahren, mit 2.3 Promille sich hinters Steuer setzen usw. usw.
Wenn der Laden küchentechnisch so toll ist, kommen die geneigten Stammgäste auch gerne woanders hin, um zu lärmen.
Nur sieht man da vielleicht die schnittigen Auto`s nicht, wenn Parkplätze gesucht werden.
Die Auto`s, bei denen der Brief gelocht bei der Bank liegt.
An die Redaktion der AZ.
Es handelt sich nicht um die Lärmschutzrichtlinien der Stadt München, sondern um das Bundes-Immissionschutzgesetz.
In Deutschland gilt immer noch das Bundes-Immissionschutzgesetz. Egal ob Grünwald oder auf der freien Wiese, sowie in München. Für alle Gewerbebetriebe gilt das gleiche Gesetz. Egal ob Bäcker, Schreiner oder Promiwirt. Sämtliche Gewerbebetriebe haben dafür zu sorgen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte für Lärmimmissionen eingehalten werden. Diese sind im Innenstadtbereich höher als in einem reinen Wohngebiet. Doch wenn die Richtwerte überschritten werden, muss der Betreiber Abhilfe schaffen. Z. B. kann der Wirt einen Türsteher einstellen, der dafür sorgt, dass Ruhe vor der Gaststätte herrscht. Übrigens beginnt die gesetzliche Nachtzeit um 22.oo Uhr. Ärgerlich finde ich die Argumetation, dass die Anwohner doch auf Land ziehen sollen, wenn es ihnen zu laut ist. Genauso könnte man argumentieren, dass der Wirt ins Gewerbegebiet ziehen soll.
Es ist immer das gleiche Theater mit den Promi Wirte und solche die meinen, sie gehören dazu, ihnen ist es ganz egal, ob die Anwohner ihren gerechten Schlaf haben oder nicht. Hauptsache, sie verdienen genug Geld. Es ist daher auch wünschenswert, dass im Namen der Anwohner vom KVR dafür gesorgt wird, dass die Auflagen der Szene Wirte eingehalten werden müssen ab 23:00 Uhr ist Schluss mit lustig. Und...warum sollen denn bitte die Anwohner nach Gründwald ziehen,
besser wäre doch der Wirt sucht sich in diesen schönen Ort eine neue Bleibe, aber auch hier dürfte er wieder Probleme wegen Lärmbelästigungen bekommen.
Wer seine Ruhe haben möchte, der soll doch bitte nach Grünwald oder aufs Land ziehen und nicht in die Mitte einer Großstadt!
Sag so etwas mal einem in New York oder London Zentrum ;-)! Der lacht sich doch schlapp!
halber .. ist der Herr Münchner ... also der Nachbar?
danke