Mit 1. Jänner 2009 treten die neuen - verschärften - Regelungen des Tabakgesetzes in Kraft (insbesondere die weitreichenden Rauchverbote in Räumen der Gastronomie und in Räumen, die öffentliche Orte sind - § 13 Abs. 1 und § 13a TabakG idF BGBl. I 120/2008). Im Rahmen der Diskussion ist vereinzelt die Meinung vertreten worden, die Bundespolizei hättAuf jimdo.com weiterlesen