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Tabakgesetz - 01.01.2009 - Keine Befugnisse für die Polizei in Österreich

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Tabakgesetz - 01.01.2009 - Keine Befugnisse für die Polizei in Österreich

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Mit 1. Jänner 2009 treten die neuen - verschärften - Regelungen des Tabakgesetzes in Kraft (insbesondere die weitreichenden Rauchverbote in Räumen der Gastronomie und in Räumen, die öffentliche Orte sind - § 13 Abs. 1 und § 13a TabakG idF BGBl. I 120/2008). Im Rahmen der Diskussion ist vereinzelt die Meinung vertreten worden, die Bundespolizei hätt

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