Wichtiges über die Kosten der Feuerlöscher Prüfung
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Kommentare zu Wichtiges über die Kosten der Feuerlöscher Prüfung
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Ja wutke hat Recht, denn die Brandschutzprüfung darf nur von geschulten Sachkundigen durgeführt werden, also geht das nicht für`n Apfel und Ei.
Die regelmäßige Prüfung von Feuerlöschern ist durch verschiedene Vorschriften geregelt.
Allgemein anerkannte Regel der Technik ist die DIN 14406 Teil 4 Instandsetzung tragbarer Feuerlöscher" und DIN EN3.
In dem genannten Norm-Blatt sind u.a. die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufes als Sachkundiger für die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher definiert.
Weiterhin sind die wichtigsten 17 Prüfvorgänge in der Tabelle 1 "Prüfumfang" aufgezählt.
Die Voraussetzungen zur Ausübung des Berufes als Sachkundiger für die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher ist im Punkt 2,5 der DIN 14 406/4 in Anlehnung an §32 Druckbehälter-Verordnung festgeschrieben.
Der Sachkundige im Sinne dieser Norm;
* übernimmt die Gewähr in sicherheitstechnischer und brandschutztechnischer Hinsicht für die ordnungsgemäße Prüfung, Wartung und Instandsetzung der ihm anvertrauten Feuerlöscher;
* muß die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzen;
* muß die Rechtsvorschriften sowie die einschlägigen allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit beherschen, wie es seine Tätigkeit erfordert
* muß eine mindestens 3 Monate dauernde Ausbildung (durch betriebliche Ausbildung einschließlich Fachlehrgänge) und seine praktische Tätigkeit gewonnene Erfahrung auf Verlangen nachweisen;
* seinen Kenntnisstand laufend aktualisieren.
Neben diesen Mindestanforderungen müssen auch die fabrikats- spezifischen Prüfgänge gemäß Prüf- und Füllvorschriften durchgeführt werden.
Jeder Sachkundige muß diese Rechtsvorschriften sowie die einschlägigen, allgemein anerkannten Regeln der Technik beherrschen.