52 Autos zerstört: Hammer-Vandale bleibt in der Psychiatrie | Das Onlineportal der Region Trier | Trierischer Volksfreund | volksfreund.de |
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Hammer-Vandale? Will der TV mit der Bildzeitung konkurrieren? Wie wärs mit Hammer-Monster oder Autohaus-Teufel? Doofer geht es bald nicht mehr.
in einem der Autohäuser war eine Überwachungskamera installiert und wie man hört, waren 2 Täter darauf zu sehen, vielmehr soll einer "Schmiere" gestanden haben. Warum hört man davon nichts?? Vieleicht ist es einfach bequemer so. Nicht, das der andere Schuldfähig ist, nicht auszudenken was das eine Arbeit machen würde. Jetzt sitzt einer in der Psychiatrie und fertig. Über den anderen hüllen wir lieber das Mäntelchen der Verschwiegenheit...
Die Herrschaften von der Justitz sollten sich auch gleich selbst in die
Psychiatrie mit einweisen. Selbst wenn diese Person ja auch eine krankhafte seelische Störung hat, so muß hier doch schon vorher jemand ausserordenlich tief geschlafen haben.
Da kann man ja nur "froh" sein das es nur Autos waren.Wie kann jemand der so gestört ist,hier so rum laufen, er hätte doch schon eher auffallen müssen.
Kanns dem dollen ja mal den Hammer auf den Schädel hauen.
ich fühle mich auch verfolgt von unserer regierung... (vorratsdatenspeicherung , handy protokollierung usw....)
darf ich jetzt auch ungestraft fremdes eigentum zerdeppern?
hätte wohl doch besser jura studiert und wäre richter geworden, denn bei mir gäb es so einen schwachsinn nicht...
Da kann man wirklich sagen dass ist der Hammer.Es war nichts anderes zu erwarten.Der arme Mensch lebt jetzt auf Kosten derer,
die immer brav ihre Beiträge bezahlen und wenn sie selbst etwas beanspruchen werden sie abgewiesen weil angeblich die Kassen leer sind.
. Bravoooo!!!!
Gröööööhl, ein echter Brüller!!!
***Der TV sprach mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Horst Roos über die Hintergründe. "Die Unterbringung dient auch dem Schutz der Allgemeinheit", erklärte Roos. "Der Mann leidet laut Mitteilung des Gutachters an Wahnvorstellungen. Er fühlt sich verfolgt von Polizei und Geheimdienst. Deshalb sind weitere aggressive Handlungen zu erwarten." Die Schuldunfähigkeit ist festgehalten in den Paragrafen 19, 20 und 21 des Strafgesetzbuchs. Im Fall des Mannes mit dem Hammer greift Paragraf 20: "Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln."***