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Artikel Tabelle zur Besteuerung von Kapitalerträgen nach alter und neuer Rechtslage

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Tabelle zur Besteuerung von Kapitalerträgen nach alter und neuer Rechtslage

Seit dem 1.1.2009 ist die auf Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erhebende Steuer mit abgeltender Wirkung ausgestattet, daher auch die Bezeichnung "Abgeltungsteuer". Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen sowie Kurs- und Währungsgewinne werden ab 2009 pauschal mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Der Paradigmenwechsel bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften führt bei vielen Anlageformen zu völlig veränderten Steuerregeln. Zwar gilt künftig ein einheitlicher Steuersatz von 25 %, doch richtig einfach wird die Besteuerung damit nicht. Viele Übergangsvorschriften und Ausnahmeregelungen lassen die Anleger schnell den Überblick verlieren. So werden beispielsweise Fonds völlig unterschiedlich behandelt, je nachdem ob diese im Inland oder im Ausland aufgelegt wurden. Trotz des einheitlichen Steuerabzugs an der Quelle müssen viele Anleger im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung auch weiterhin die Anlagen KAP und AUS beim Finanzamt einreichen, um ihren steuerlichen Pflichten zu genügen. Und Steuern fallen auch erst dann an, wenn der Freibetrag aufgezehrt ist. Es gibt den Grundfreibetrag, den Sparer-Freibetrag, den Werbungskosten-Pauschbetrag und neuerdings den Sparer-Pauschbetrag. Damit Sie zur Besteuerung der Kapitalerträge nach altem und nach neuem Recht den Überblick behalten, hilft Ihnen eine Tabelle, in der die wichtigsten Kapitalanlagen aufgelistet und die Besteuerung nach altem und neuem Recht gegenübergestellt wird. Sofern Sie zu den einzelnen Kapitalanlagen noch weitere Informationen wünschen, hilft Ihnen das korrespondierende Glossar bei allen wesentlichen Fragen zur Abgeltungsteuer.


www.abgeltungsteuer.de


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