E.on schüchtert Gas-Rebellen ein
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Kommentare zu E.on schüchtert Gas-Rebellen ein
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Habe mich im Anfang August 2008 zu einem anderen Gasanbieter umgemeldet - die fristgerechte Kündigung bei Eon lief nicht glatt, bekam eine Abschlußrechnung(erst "maschinell erstellt", obwohl Gaszählerstand telefonisch durchgegeben), erst nach Widerruf eine reale Rechnung - ab 1.11. sollte der neue Gasanbieter greifen - und siehe da! In einem Brief der mich JETZT! erst erreichte, teilt mir der neue Gasanbieter mit, daß Eon mich als Kunde nicht gehen lassen hat, deswegen ich immer noch bei Eon gemeldet bin! HALLO ABSURDISTAN, gehts noch??? Zeit, Geld, Nerven - bin kurz davor Voodoopuppen der Eonvorstände zu basteln und rituell zu verbrennen. Die WUT WÄCHST WEITER
Haut diesem Übel-Konzern weiter mit
aller Macht in die Fresse!
Ich hatte seiner Zeit leider nicht den Preiserhöhungen widersprochen, bedaure das unendlich.
Und noch einmal "DANK" an die Politiker der SPD für die Schaffung/Privatisierung der 4 bundesdeutschen Energieabzockerkonzerne.
Jungs, das habt ihr großartig hinbekommen!
Diese unglaubliche Volksnähe!!!
das habt Ihr der Hamburger Regierung zu verdanken,die ja total Ausverkauf vom Hamburg gemacht haben.Gas,Strom,Krankenhäuser usw.Hoffentlich wisst Ihr,wem Ihr nächstes mal nicht wählen sollt.
Hallo Leute! Lasst euch nicht einschüchtern wenn ihr Post von EON Hanse Vertriebs GmbH ist, denn die sind nicht eurer Vertragspartner und nicht berechtigt forderungen einzutreiben! Grundsätzlich ist es nämlich meiner Meinung nach nicht möglich sich durch den Wechsel der Rechtsform aus bestehenden Verträgen zu lösen.
Fragt euren Rechtsanwalt bevor ihr zahlt! Es könnte sein, dass sämtliche Forderungen per 31.12.2008 verfallen sind, weil nicht die Eon Hanse AG sonder die Eon Vertriebs GmbH die Mahnbescheide beantragt haben!
Viel Glück!
Der Link wird hier leider entstellt. Man muss das Urteil über die Website des BGH suchen: www.bundesgerichtshof.de ,
Dann: Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. April 2008 KZR 2/07
Der Link wollte wohl nicht, hier neuer Versuch:
LINK
Täuschungsversuch
E.ON veruscht zu verwirren. Der BGH legt das Preisanpassungsrecht nach § 315 BGB zwar eher gasversorgerfreuntlich aus, hat aber Preiserhöhungen in Gas-Sonderverträgen gekippt (Link s.u.). Und solche Sonderverträge mit vergleichbaren Klauseln (mit Preiserhöhungsrecht ohne korrespondierende Preissenkungspflicht) sind in Hamburg überdurchschnittlich häufig (aus Zeiten von HeinGas, damals wurden mit solchen Verträgen Sonderkonditionen ohne Nachteile gewährt). LINK
Na klar, ein Deutscher, der seine Rechnungen nicht bezahlt. Wenn das ein Ausländer wäre, würde hier bestimmt der Ruf nach Abschiebung laut werden.
Das ist das Ergebnis der Privatisierung in unserm Lande. Zahlt es bei der nächsten Wahl den Politikern im Senat und den Politikern die in Berlin sitzen zurück.
Bevor man so einen Kommentar schreibt, sollte man sich lieber schlau machen.
Es ist völlig verkehrt, dass hier
fällige Zahlungen gekürzt werden. Die Zahlungen sind eben nicht fällig, da sie nicht von einem Gericht bestätigt wurden.
Ich kann nur an alle kürzenden E.ON-Kunden apellieren: Macht weiter und lasst Euch nicht unterkriegen. Ich gehöre zu der kleineren Preisverweigerer-Initiative der Stadtwerke Quickborn. Wir werden schon seit Ende 2007 mit Mahnbescheiden und Klagen genötigt und lassen uns nicht unterkriegen. Nach § 315 BGB sind die Beträge, für die der Versorger keinen Billigkeitsnachweis erbracht hat, nicht fällig und somit sind Mahnbescheide und Klagen für die Beträge rechtsmissbräuchlich. Hoffentlich wachen noch mehr Michel auf und machen Energieversorger UND Politik mehr Dampf!
Wer fällige Zahlungen kürzt, muß mit so etwas rechnen - mag die Kürzung auch noch so verständlich sein. Btw.: Mahnbescheide klingen nun mal nicht freundlich. Und das Unternehmen ist in keiner Weise verpflichtet, irgendwelche Urteile abzuwarten.
Ich danke hiermit dem deutschen Staate. War eine prima Idee, die Daseinsvorsorge im Energiebereich zu privatisiseren. "Natürlich halten die sich an alle Spielregeln"