Nicht nur die Leipziger Polizei hatte des Öfteren auf die Regel “O bis O“ (Oktober bis Ostern) in Bezug auf den Gebrauch von Winterreifen hingewiesen. Hätte sich ein mutmaßlicher Dealer in Leipzig an diese Regel gehalten, wäre sein illegales “Gewerbe“ den Ordnungshütern verborgen geblieben...