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Auto erfasst Fußgängergruppe - Kind getötet

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Auto erfasst Fußgängergruppe - Kind getötet

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Opferanwalt
am 19.01.09in Politik via volksfreund.de

Tragischer Unfall am Sonntagmittag in Luxemburg-Stadt: Ein 4-jähriges Kind kam ums Leben, als ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug eine Fußgängergruppe erfasste. Der Vater und zwei weitere Kinder wurden schwer verletzt.

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9 Kommentare

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Kommentare zu Auto erfasst Fußgängergruppe - Kind getötet

 

vanessa zvanessa zam 20.01.09via Trierischer Volksfreund


egal ob das in luxemburg, in deutachland oder auf dem mond war. fahrt vorsichtig und nicht zuuuuuuu schnell. ich kenne die gesetze in luxemburg nicht. ( lebe z.z in kanada) Warum hat man in deutschland noch immer keine geschwindigkeits begrenzung? ich will da auf jejden fall NICHT fahren vietenam ist sicherer als die deutschen strassen oder irak oder afaghanistan,wer weiss?

wernerwerneram 19.01.09via Trierischer Volksfreund


Luxemburg ein Rechtstaat du traumst wohl dann geh dahin wohnen siehst du was ein rechtstaat das ist ist mein lieber da wird vieles Teppich gekehrt da ist es nicht so wie in deutschland hast du eine ahnung lies mal luxemburg privat zeitung auch auslander kommt freitags raus nur in luxemb wasserbillig bekommt man die auch
ja dann siehst du was das rechtstaat ist

DonaldDonaldam 19.01.09via Trierischer Volksfreund


opfernanwalt und jure das was ihr da zusamenschreibt zahlt luxemb gar nicht da gibts deutsche strafgesetze gar nicht gibt es kein STBG.

DonaldDonaldam 19.01.09via Trierischer Volksfreund


bernd das brot luxemburg ist nicht deutschland da bekommt er f[hrerchein wahernd der haft nicht danach das ist so da kannst auch du nichts andern bei euch ist das auch so
aber der bekommt nie wieder eine fahreraubnis sei da versichert luxemburger strenger als andren EU landern

BerndBerndam 19.01.09via Trierischer Volksfreund


Ich meine natürlich Führerschein entzug .. nach -- der Haftverbüßung und nicht während der Haft, das wäre ja idiotisch.

OpferanwaltOpferanwaltam 19.01.09via Trierischer Volksfreund


...wobei §§ 223 bis 226 (und somit auch 227) eine Verletzungsabsicht voraussetzen, die ja hier wohl hoffentlich nicht vorliegt.

de Jurede Juream 19.01.09via Trierischer Volksfreund


§ 227 StGB
Körperverletzung mit Todesfolge

(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

BerndBerndam 19.01.09via Trierischer Volksfreund


4 - Wochen Führerscheinverlust halte ich für zu wenig -- 2 Jahre mindestens .-- und diesen bekannten Täer - Opfer - Ausgleich.

OpferanwaltOpferanwaltam 19.01.09via Trierischer Volksfreund


"Der Fahrer des Unglückswagens wurde verhaftet, er soll heute laut Polizeiangaben dem Untersuchungsrichter in Luxemburg vorgeführt werden."

Tja, so geht's anderswo. Wer Leute tot fährt, kommt in den Knast. Und Luxemburg ist doch auch ein Rechtsstaat, oder?

Hier wäre, wenn überhaupt, vielleicht mal für vier Wochen der geliebte Führerschein weg.


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